Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Fluggäste auch dann Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben, wenn der Flug trotz Stornierung der Pauschalreise stattfinden sollte, jedoch annulliert wurde. Dies bedeutet, dass Fluggesellschaften in solchen Fällen nicht von ihrer Haftung befreit sind.

Sachverhalt

Die Kläger hatten eine Pauschalreise gebucht, die aufgrund von Covid-19-Fällen an Bord abgebrochen wurde. Obwohl die Kreuzfahrtgesellschaft die Reise stornierte, sollten die Kläger mit einem Sonderflug der beklagten Fluggesellschaft nach Hause gebracht werden. Dieser Flug wurde jedoch annulliert, und die Kläger erreichten ihr Ziel mit erheblicher Verspätung.

Entscheidung des Gerichts

Das Gericht stellte klar, dass der Ausnahmetatbestand des Art. 3 Abs. 6 Satz 2 der Fluggastrechteverordnung in diesem Fall nicht greift. Dieser Ausnahmetatbestand ist nur anwendbar, wenn die Annullierung der Pauschalreise zugleich den Grund für die Annullierung des Fluges bildet. Im vorliegenden Fall sollte der Flug jedoch trotz der annullierten Reise stattfinden und wurde aus anderen Gründen annulliert.

Das Gericht argumentierte, dass die Fluggastrechteverordnung darauf abzielt, ein hohes Schutzniveau für Passagiere zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind Ausnahmen eng auszulegen, und Fluggäste sollten in solchen Konstellationen nicht schutzlos gestellt werden.

Bedeutung für Reisende

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Flugreisenden in Europa. Auch wenn eine Pauschalreise storniert wird, haben Reisende Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn der Ersatzflug annulliert wird oder verspätet ankommt. Fluggesellschaften können sich in solchen Fällen nicht auf den Ausnahmetatbestand berufen.

Fazit

Reisende sollten ihre Rechte kennen und im Falle von Flugannullierungen oder erheblichen Verspätungen Ausgleichsansprüche geltend machen. Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt, dass die Fluggastrechteverordnung in solchen Fällen anwendbar ist und Fluggäste geschützt sind.


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