In unserer Kanzlei für Strafrecht konnte ein Erfolg für unseren Mandanten beim Vorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erzielt werden. Durch die gezielte Strafverteidigung konnte ein Freispruch für unseren Mandanten erreicht werden.
Sollten Sie mit einem Vorwurf wie diesem konfrontiert sein, stehen Ihnen die erfahrenen Verteidiger der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST zur Seite. Das Team besteht unter anderem aus einem Professor für Strafrecht und mehreren Fachanwälten für Strafrecht, die bereits in über 2.000 Verfahren tätig waren. Die Kanzlei ist medienbekannt und für ihr Fingerspitzengefühl sowie ihre Durchsetzungsfähigkeit von den Mandanten geschätzt, die mannigfach positive Bewertungen hinterlassen haben. Häufig ein zentrales Ziel ist die Vermeidung von Hauptverhandlungen. Mandanten profitieren zudem von einer transparenten und fairen Kostenstruktur sowie der hervorragenden Erreichbarkeit. Falls erforderlich, wird die Verteidigung durch die Expertise der Kanzlei in den Bereichen Presseberichterstattung und berufsrechtliche Folgen von Straftaten ergänzt.
Welche Strafe droht für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen?
Für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe (§ 86a Abs. 1 StGB).
Was sind strafbare Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen?
Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation können zum Beispiel (aber nicht nur!) Flaggen, Parolen oder Hymnen sein. Wichtig ist, dass dieses Kennzeichen charakteristisch für die Organisation und für diese identifizierend ist. Es handelt sich also um eine Art Erkennungszeichen.
Beispiele für solche Kennzeichen sind zum Beispiel die Aussagen „Heil Hitler“ oder „Alles für Deutschland“, der Hitlergruß oder das Hakenkreuz.
Erfolgreiche Verteidigung bei Vorwurf nach § 86a StGB
Kürzlich konnte ich ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen positiv für meinen Mandanten zu Ende bringen. Mein Mandant wurde freigesprochen.
Im Raum stand der Vorwurf, mein Mandant habe „Sieg Heil“ in einem Hinterhof gerufen. Nach Analyse der Ermittlungsakten fiel auf, dass die Zeugen meinen Mandanten gar nicht gesehen haben konnten und nicht festgestellt werden konnte, wer in der in Frage stehenden Gruppe an Personen die Aussage getätigt hatte.
Diese Zweifel erhärteten sich im Rahmen einer Nachvernehmung der Zeugen.
Auf die bestehenden Zweifel an der Strafbarkeit meines Mandanten bestand ich auch noch in der Hauptverhandlung vor Gericht.
Das Gericht schloss sich schlussendlich meiner Argumente an und sprach den Mandanten vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen frei.
Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie entscheidend eine gründliche Analyse der Ermittlungsakte und eine sorgfältige Vorbereitung der Hauptverhandlung durch einen erfahrenen Strafverteidiger sind. Dank meiner Unterstützung konnte der Mandant mit Zuversicht und Sicherheit vor Gericht treten. Daher ist es ratsam, sich bei Erhalt einer Anklage sofort an eine spezialisierte Kanzlei für Strafrecht zu wenden, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Warum Sie jetzt einen erfahrenen Strafverteidiger brauchen
Wenn Ihnen vorgeworfen wird, Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen verwendet zu haben, kann das schwerwiegende Folgen haben – von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Ein spezialisierter Strafverteidiger sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die bestmögliche Verteidigung erhalten. Durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung können Fehler im Ermittlungsverfahren aufgedeckt und eine Anklage möglicherweise verhindert werden. Ich entwickele eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie mit dem Vorwurf § 86a StGB konfrontiert sind.