Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz


Wer eine Fahrerlaubnis anstrebt oder besitzt, muss die zum Fahren notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Immer wieder kommt es vor, dass eine akute oder chronische Krankheit die zuständige Führerscheinstelle alarmiert – in der Regel nach einer Auffälligkeit im Straßenverkehr oder nach Meldung durch den behandelnden Arzt. Häufig droht die Entziehung der Fahrerlaubnis – diese Maßnahme kann jedoch häufig abgewendet werden.


Bedenken gegen die Fahreignung ausräumen!

§ 11 Abs. 2 S. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) lautet:


„Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.“


Schon vermeintliche Volkskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes mellitus oder Depressionen können Anlass für eine Begutachtung durch die Führerscheinstelle geben, in Anlage 4 zur FeV findet sich ein ganzer Katalog von Erkrankungen, die meist aber nur im Akutfall die Fahreignung ausschließen. Häufig bedeutet die Krankheit nicht das lebenslange Ende der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr, weshalb es sich meist lohnt, die Fahrerlaubnis nicht kampflos aufzugeben. Gerade bei älteren Verkehrsteilnehmern agieren die Fahrerlaubnisbehörden häufig zu streng.


Führerschein-Entzug droht – was nun?

Es gilt, in Zusammenhang mit geeigneten Ärzten die Bedenken gegen die Fahreignung schnellstmöglich auszuräumen, ggf. kann je nach Krankheitsbild bei entsprechend zügigem Vorgehen (z.B. falsch eingestellter Blutdruck oder Diabetes) jegliche Führerscheinmaßnahme vermieden bzw. die Wiedererlaubnis zum Fahren rasch erwirkt werden.

Als erfahrener  Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie gerne dabei, Ihre Fahrerlaubnis zu erhalten bzw. wieder zu erlangen.