In der Gemeinde Schönefeld, genauer an der Straße Am Seegraben, Höhe Waldstraße, Fahrtrichtung Flughafen, befindet sich eine vielbefahrene Messstelle zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. In diesem Abschnitt gilt ein Tempolimit von 50 km/h – eine Reduzierung, die für viele Verkehrsteilnehmer aufgrund der geradlinigen, stadtnahen Streckenführung leicht übersehen wird. Gerade im dichten Berufs- oder Reiseverkehr in Richtung Flughafen kommt es hier häufig zu Überschreitungen. Zuständig für die Kontrolle ist die Bußgeldstelle der Gemeinde Schönefeld. Zum Einsatz kommt ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed.
Funktionsweise des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed basiert auf der sogenannten LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Dabei sendet das Gerät Infrarot-Laserimpulse aus, die einen Bereich von etwa 75 Metern vor dem Messgerät erfassen. Fahrzeuge, die sich in diesem Bereich befinden, reflektieren die Impulse. Die Laufzeit dieser reflektierten Signale wird durch das Gerät erfasst und in Verbindung mit der Positionsveränderung des Fahrzeugs ausgewertet. Auf diese Weise wird die Geschwindigkeit durch eine präzise Weg-Zeit-Berechnung ermittelt.
Zusätzlich wird ein Foto des vermeintlich zu schnell fahrenden Fahrzeugs angefertigt. Ein automatisch gesetzter Auswerterahmen soll dabei das gemessene Fahrzeug auf dem Bild kenntlich machen. Genau dieser Punkt ist jedoch ein häufiges Einfallstor für Fehler – ebenso wie viele andere Faktoren, die bei der Anwendung dieser Technik regelmäßig problematisch sind.
Fehlerquellen bei der Messung
Einer der zentralen Kritikpunkte betrifft die Auffächerung der Laserimpulse. Da der Erfassungsbereich relativ lang ist, kann es zu einer Streuung der ausgesandten Lichtstrahlen kommen. Dadurch werden die zurückgeworfenen Signale nicht mehr sauber erfasst – das Messgerät interpretiert sie trotzdem, was zu verfälschten Ergebnissen führt. Fachlich versierte Analysen zeigen, dass diese Verzerrungen bei einer Vielzahl der Messungen auftreten und häufig zu unzutreffenden Geschwindigkeitswerten führen.
Ein weiteres Problem entsteht, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich unterwegs sind – was im Bereich Schönefeld mit starkem Verkehrsaufkommen nicht selten ist. In solchen Fällen kann das System das Messergebnis nicht zweifelsfrei einem einzelnen Fahrzeug zuordnen. Die Folge: Die Zuordnung auf dem Beweisfoto ist unter Umständen falsch, und der Bußgeldbescheid somit juristisch angreifbar.
Besonders sensibel ist auch die Ausrichtung des Geräts. Der Sensor muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn positioniert sein, damit die Laserstrahlen senkrecht auf die Fahrzeuge treffen. Wird dies beim Aufbau des Messgeräts nicht genau beachtet – was in der Praxis häufig vorkommt –, entstehen systematische Abweichungen, die zu überhöhten Messwerten führen.
Zudem spielt die formale Absicherung der Messung eine wichtige Rolle: Ist die Eichung des Messgeräts abgelaufen, gilt die gesamte Messreihe als unverwertbar. Auch wenn kein gültiger Schulungsnachweis des eingesetzten Messpersonals vorliegt, dürfen die Ergebnisse rechtlich nicht verwendet werden – ein Aspekt, der im Verfahren oft übersehen wird.
Warum ein Einspruch sehr gute Erfolgsaussichten hat
In Anbetracht dieser technischen und formalen Unsicherheiten bestehen gerade an dieser Messstelle in Schönefeld besonders gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch. Die Fehleranfälligkeit des PoliScan Speed ist bekannt, und zahlreiche Gerichte haben Messungen mit diesem System bereits als nicht verwertbar eingestuft – insbesondere, wenn im Rahmen des Verfahrens technische Schwächen oder fehlende Nachweise aufgedeckt werden.
Rechtsanwalt Andreas Junge – erfahren, bundesweit tätig, technisch versiert
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Er hat sich auf die Anfechtung fehlerhafter Messungen fokussiert und kennt die Schwächen des PoliScan Speed im Detail. In enger Zusammenarbeit mit dem TÜV und spezialisierten Gutachtern lässt sich zuverlässig prüfen, ob Ihre Messung korrekt war – oder ob sich ein Einspruch lohnt. In vielen Fällen gelingt es, durch ein zertifiziertes technisches Gutachten erhebliche Zweifel an der Messung zu belegen.
Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen keine Kosten. Selbst eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Für Sie ist der Einspruch damit völlig risikolos.
Kontaktaufnahme – direkt, schnell, unkompliziert
Sie erreichen Rechtsanwalt Andreas Junge auf folgenden Wegen:
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Wenn Sie mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind, der auf einer Messung mit dem PoliScan Speed an der Messstelle Schönefeld, Am Seegraben beruht, empfiehlt sich eine juristische Prüfung. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge haben Sie einen erfahrenen Verteidiger an Ihrer Seite, der Ihre Rechte mit Nachdruck und Sachverstand durchsetzt.