Auf der Bundesautobahn 40, in Fahrtrichtung Bochum, befindet sich in Höhe der Anschlussstelle Essen-Zentrum eine viel beachtete Messstelle zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. In diesem stark befahrenen und oft staugeplagten Bereich gilt ein Tempolimit von 60 km/h. Die Verkehrssituation ist hier durch wechselnde Fahrspuren, zahlreiche Ein- und Ausfahrten sowie hohe Fahrzeugdichte geprägt. Viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen dabei die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung oder übersehen diese durch Ablenkung oder dichten Verkehr. Die Überwachung erfolgt mit einem Messgerät vom Typ PoliScan Speed der Firma Vitronic.
Funktionsweise des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed ist ein modernes Lasermessgerät, das auf LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging) basiert. Es arbeitet mit unsichtbaren Infrarotlaserimpulsen, die einen Messbereich von etwa 75 Metern vor dem Gerät abdecken. Fahrzeuge, die sich durch diesen Bereich bewegen, reflektieren die Signale, die vom Gerät wieder empfangen und ausgewertet werden.
Aus der Veränderung der Fahrzeugposition und der Zeit, die das Fahrzeug benötigt, um die gemessene Strecke zu durchqueren, errechnet das System die Geschwindigkeit. Parallel dazu wird ein Beweisfoto erstellt, auf dem das betroffene Fahrzeug mit einem sogenannten Auswerterahmen markiert ist, der zur Identifikation im Ordnungswidrigkeitenverfahren dient. Die Messung erfolgt automatisiert und wird anschließend durch die zuständige Bußgeldstelle ausgewertet.
Typische Fehlerquellen des PoliScan Speed
Trotz seines technischen Anspruchs ist das System nicht frei von Schwächen – im Gegenteil: Zahlreiche Verfahren belegen, dass es bei der Anwendung zu erheblichen Messfehlern kommen kann.
Ein zentrales Problem ist die Auffächerung der ausgesandten Laserimpulse über die Länge des Erfassungsbereichs. Mit zunehmender Entfernung streuen die Signale, was zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale führt. Das Gerät interpretiert diese trotzdem, was in vielen Fällen zu falschen Geschwindigkeitswerten führt. Untersuchungen zeigen, dass bis zu 50 Prozent der Messwerte durch diese Streuung beeinträchtigt sein könnten.
Ein weiteres Problem stellt die Gleichzeitigkeit mehrerer Fahrzeuge im Messbereich dar – gerade auf einer hochfrequentierten Strecke wie der BAB 40 bei Essen-Zentrum ist dies keine Seltenheit. In solchen Situationen kann das Gerät die Messung nicht eindeutig einem bestimmten Fahrzeug zuordnen. Die Folge: Die Beweisaufnahme ist lückenhaft, die Bußgeldstelle kann im Verfahren nicht zweifelsfrei nachweisen, dass das gemessene Fahrzeug tatsächlich das auf dem Foto abgebildete ist.
Hinzu kommt die hohe Anfälligkeit für Fehlausrichtung des Sensors. Nur wenn das Gerät exakt rechtwinklig zur Fahrbahn ausgerichtet ist, sind die Messergebnisse verwertbar. Bereits geringfügige Abweichungen – etwa durch fehlerhaften Aufbau oder eine unebene Standfläche – können zu systematisch zu hohen Geschwindigkeitsangaben führen.
Auch formale Mängel führen regelmäßig zur Unverwertbarkeit: Fehlt der Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, darf das Messergebnis nicht herangezogen werden. Ebenso wird eine abgelaufene Eichung des Geräts beanstandet – in einem solchen Fall wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.
Warum ein Einspruch hier besonders gute Erfolgsaussichten hat
Gerade die Kombination aus dichter Verkehrslage, hoher Fehleranfälligkeit der Technik und möglichen formellen Versäumnissen macht die Messstelle an der BAB 40 bei Essen-Zentrum zu einem äußerst interessanten Fall für einen Einspruch. In zahlreichen Verfahren konnte durch fachkundige Überprüfung aufgezeigt werden, dass die Messung nicht rechtskonform oder technisch fehlerhaft war – mit dem Ergebnis, dass Bußgeldbescheide aufgehoben oder Verfahren eingestellt wurden.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr bundesweit erfahrener Verteidiger im Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren spezialisiert – mit besonderem Fokus auf fehleranfällige Geschwindigkeitsmessungen wie die des PoliScan Speed. Durch seine enge Zusammenarbeit mit TÜV-zertifizierten Gutachtern kann er in Verfahren fundiert belegen, wenn technische Mängel oder Zweifel an der Messung bestehen. Seine Erfahrung aus bundesweit geführten Verfahren macht ihn zu einem der gefragtesten Verteidiger in diesem Bereich.
Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist die Verteidigung für Sie kostenfrei. Auch eine mögliche Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht, sodass Ihnen keinerlei Kosten entstehen – der Einspruch ist für Sie völlig risikolos.
Kontaktaufnahme – direkt und unkompliziert
Sie erreichen Rechtsanwalt Andreas Junge:
– über das Kontaktformular auf anwalt.de
– per E-Mail an: [email protected]
– telefonisch über die Kanzlei: 030 39839032
– bei dringenden Anliegen auch mobil: 0179 2346907
Ein Bußgeldbescheid muss nicht einfach hingenommen werden – schon gar nicht, wenn er auf einer Messung mit bekannten technischen Schwächen basiert. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft Ihren Fall individuell, gründlich und mit dem Ziel, fehlerhafte Bußgeldbescheide zu Fall zu bringen.