Die Messstelle auf der BAB 61 bei Kilometer 385,300, kurz vor Hockenheim in Fahrtrichtung Speyer, ist ein etablierter Kontrollpunkt zur Überwachung des Straßenverkehrs in Baden-Württemberg. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der dichten Fahrzeugkolonnen ist dieser Autobahnabschnitt besonders anfällig für Abstandsunterschreitungen. Genau hier setzt die Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe an und kontrolliert mithilfe des VKS 4.5-Systems die Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug. Die Messstelle ist dabei so eingerichtet, dass Verstöße mit hoher Wahrscheinlichkeit erfasst werden – doch gerade das eingesetzte Messverfahren ist in der Praxis keineswegs fehlerfrei.

Funktionsweise des VKS 4.5 – und warum Messfehler keine Seltenheit sind

Das Messsystem VKS 4.5 ist ein sogenanntes Video-Kontroll-System zur Abstandsmessung auf Autobahnen. Dabei wird der Verkehr durch zwei auf einer Brücke installierte Kameras gefilmt. Das Bildmaterial wird von einer Software ausgewertet, die anhand von festen Fahrbahnmarkierungen und Bildfrequenz den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen berechnet. Die Software bestimmt dabei sowohl die Geschwindigkeit als auch den Abstand des nachfolgenden Fahrzeugs über die Zeit, die es benötigt, um dieselben Markierungen wie das vorausfahrende Fahrzeug zu passieren.

Die Theorie verspricht Präzision – doch in der Praxis offenbart das System erhebliche Schwächen. Schon kleine Veränderungen in der Kameraposition oder fehlerhafte Ausrichtungen führen dazu, dass die Referenzlinien nicht exakt erfasst werden. Auch Störungen durch ungünstige Lichtverhältnisse, Regen, Nebel oder eine verschmutzte Linse können die Bildqualität beeinträchtigen – was unmittelbar die Genauigkeit der Messung beeinflusst. Kritisch ist zudem die Auswertung durch die Software: Diese erfolgt automatisiert und ohne unmittelbare menschliche Kontrolle, was insbesondere bei komplexen Verkehrssituationen – etwa bei dichtem Verkehr, Überholmanövern oder Spurwechseln – zu Fehlinterpretationen führen kann.

Ein weiteres zentrales Problem liegt in der unvollständigen Speicherung der Rohmessdaten. Ohne diese ist eine unabhängige Überprüfung der Messung oft gar nicht oder nur eingeschränkt möglich. Genau an dieser Stelle setzen erfahrene Verteidiger an, um die Messung juristisch und technisch anzugreifen.

Warum ein Einspruch an dieser Messstelle besonders aussichtsreich ist

Die Kombination aus hoher Verkehrsdichte, anfälliger Messtechnik und automatisierter Auswertung macht die Messstelle bei Hockenheim zu einem besonders kritischen Punkt. Viele der hier verhängten Bußgeldbescheide basieren auf Messungen, die sich bei genauer Prüfung als nicht belastbar herausstellen. Ein Einspruch ist deshalb in vielen Fällen erfolgreich – vor allem, wenn er durch einen Experten wie Rechtsanwalt Andreas Junge geführt wird.

Rechtsanwalt Junge ist seit vielen Jahren bundesweit auf Verkehrsrecht spezialisiert. Er kennt die Schwächen des VKS 4.5-Systems bis ins technische Detail. In jedem Fall lässt er die jeweilige Messung durch ein TÜV-zertifiziertes Sachverständigengutachten überprüfen. Diese Gutachten belegen häufig, dass die angebliche Abstandsunterschreitung nicht mit der notwendigen Messsicherheit nachgewiesen werden kann. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung, seines technischen Verständnisses und seines prozessorientierten Vorgehens zählt Andreas Junge zu den besonders erfolgreichen Verteidigern in Abstandsmessverfahren.

Keine Kosten – auch keine Selbstbeteiligung

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese sämtliche anfallenden Kosten für die Verteidigung. Selbst wenn Ihre Versicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht, wird diese von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Das bedeutet: Für Sie bleibt das Verfahren vollständig kostenfrei. Auch ohne Rechtsschutzversicherung berät Herr Junge offen und transparent über die zu erwartenden Kosten und zeigt faire Lösungswege auf.

So können Sie Rechtsanwalt Andreas Junge erreichen

1. Online über anwalt.de
Das Kontaktformular auf anwalt.de bietet eine schnelle und sichere Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Hier können Sie auch Ihren Bußgeldbescheid oder andere Unterlagen direkt hochladen. Eine qualifizierte Rückmeldung erfolgt in der Regel zeitnah.

2. Per E-Mail
Schreiben Sie direkt an:
[email protected]
Auch hier können Sie Unterlagen beifügen und eine zügige Antwort erwarten.

3. Telefonisch – auch außerhalb der Bürozeiten
Bei dringenden Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Junge unter
0179 2346907 zur Verfügung.
Während der regulären Bürozeiten ist die Kanzlei erreichbar unter
030 39839032

Fazit

Wer an der Messstelle bei Hockenheim auf der BAB 61 in Richtung Speyer wegen eines Abstandsverstoßes erfasst wurde, sollte die Messung keinesfalls ungeprüft hinnehmen. Die Fehleranfälligkeit des VKS 4.5-Systems ist bekannt, und zahlreiche Messungen halten einer fachlichen Überprüfung nicht stand. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen ein erfahrener, engagierter und technisch versierter Verteidiger zur Seite, der bundesweit erfolgreich Bußgeldverfahren anfechtet.