Zum Jahreswechsel gab es wichtige Änderungen im Geldwäschegesetz (GwG). Die Reform hat insbesondere für Unternehmen, Gewerbetreibende und auch Privatpersonen Auswirkungen. Wer hier nicht aufpasst, kann sich schnell strafbar machen – sogar ohne eigenes Wissen um die Herkunft eines Vermögenswerts. Mit diesem Beitrag sollen daher einige Grundsätze vermittelt werden.
Wer macht sich strafbar?
Es reicht bereits aus, wenn jemand leichtfertig Vermögenswerte annimmt, die aus einer rechtswidrigen Tat stammen könnten. Die Hürde für eine Verurteilung ist damit denkbar niedrig.
Was hat sich geändert?
Verschärfte Meldepflichten für Unternehmen: Banken, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilienmakler und andere Berufsgruppen unterliegen erweiterten Sorgfaltspflichten. Sie müssen verdächtige Transaktionen schneller melden, selbst wenn keine eindeutigen Beweise für eine Straftat vorliegen.
Welche Befugnisse stehen den Behörden zu?
Die Behörden haben erweiterte Befugnisse, um Vermögenswerte einzuziehen – selbst, wenn die Herkunft nicht zweifelsfrei feststeht. Das führt in der Praxis dazu, dass Geld, Immobilien oder Luxusgüter schnell beschlagnahmt werden können.
Strafrechtliche Risiken: Wann droht eine Verurteilung?
❗ Wer leichtfertig mit „schmutzigem Geld“ in Berührung kommt, kann belangt werden – selbst, wenn ihm die Herkunft nicht bewusst war. Dies betrifft besonders den Handel mit hochwertigen Gütern (z. B. Luxusautos, Uhren, Kunstwerke) oder private Bargeldgeschäfte ohne klare Herkunftsnachweise.
❗ Bereits das Verschleiern der Herkunft oder die Nutzung eines anderen Namens kann strafrechtlich verfolgt werden.
❗ Auch Unternehmer und Geschäftsführer tragen eine erhöhte Verantwortung. Fehlende Kontrollmechanismen im Unternehmen können schnell zu einem Ermittlungsverfahren führen.
Fazit: Prävention ist entscheidend!
➡ Unternehmen sollten interne Prozesse überprüfen und sicherstellen, dass sie Meldepflichten einhalten.
➡ Privatpersonen sollten bei Bargeldgeschäften vorsichtig sein und Herkunftsnachweise verlangen.
➡ Wer eine Vorladung oder einen Ermittlungsbescheid erhält, sollte sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Haben Sie Fragen oder sind bereits von Ermittlungen betroffen? Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!
Maximilian Scholze
Rechtsanwalt