Ein Mietverhältnis kann auch ohne formelle Kündigung beendet sein, wenn ein Partner nach der Trennung in der gemeinsamen Wohnung verbleibt und die Zustimmung zur Kündigung verweigert. Dies hat das Amtsgericht Bad Segeberg (Az.: 17b C 66/23) am 23.05.2024 entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Paar im September 2020 getrennt.