Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun mit einer brandaktuellen Entscheidung, Az. X ZR 107/16, für klarere rechtliche Verhältnisse zur Frage der Rückforderung größerer Geldgeschenken der Schwiegereltern nach Trennung oder Scheidung gesorgt. Im entschiedenen Fall muss der Kläger den Eltern seiner langjährigen Partnerin einen Großteil des erhaltenen Geldes zurückgeben. Das Paar hatte für den Kauf eines Hauses mehr als 100.000 Euro von den Eltern der Ehefrau bekommen. Keine zwei Jahre später erfolgte die Trennung.

Nach der nun vorliegenden Entscheidung muss der Ex-Partner, unabhängig davon, ob verheiratet oder nichteheliche Lebenspartnerschaft, seinen Anteil nur dann zurückzahlen, wenn die Beziehung ausgehend vom Zeitpunkt der Zuwendung ungewöhnlich schnell in die Brüche geht. Vorliegend erfolgte die Schenkung 2 Jahre vor der Trennung. Aus Sicht des BGH hat derjenige, der ein Grundstück verschenkt oder Geld dafür gibt, typischerweise die Erwartung, dass die Immobilie „zumindest für einige Dauer“ gemeinsam genutzt werde. In allen anderen Fällen, gehe der Schenker das Risiko, dass die Beziehung nicht ewig halte, ein. Außerdem ist das geschenkte Geld in Zukunft entweder in voller Höhe oder gar nicht zurückzuzahlen. Die bisherige Vorgehensweise der Gerichte, wonach die Höhe der Rückzahlungsansprüche sich an der Beziehungsdauer orientierte, wird nicht fortgeführt.

Eine kleinere Summe darf der Mann im entschiedenen Fall nur deshalb behalten, weil das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) dies in der Ausgangsentscheidung so entschieden hatte und dieser Teil des Urteils durch die Schwiegereltern nicht angefochten wurde.

Cornelia Blank

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
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