Nach dem Hackerangriff bei ThomasLloyd hat sich die Lage weiter zugespitzt. Mittlerweile haben sich fast 100 Betroffene bei den AdvoAdvice Rechtsanwälten mit der Bitte um Überprüfung des Vorgangs gemeldet. Insbesondere die Forderung nach einer umfassenden Aufklärung darüber, welche Daten abgeflossen sind, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Im Folgenden erhalten Sie einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und was Sie als betroffene AnlegerIn jetzt tun können:

1. Auskunftsansprüche: Unvollständige oder veraltete Daten

Zahlreiche Betroffene berichten, dass sie von ThomasLloyd auf gestellte Auskunftsanfragen inzwischen Antwortschreiben erhalten haben. Das Positive vorweg: Bislang hält ThomasLloyd hier die Monats-Frist der DSGVO ein.

Allerdings zeigt sich dabei ein wiederkehrendes Problem: In etlichen Fällen sind die mitgeteilten Daten entweder unvollständig, veraltet oder sogar fehlerhaft. Für Betroffene stellt dies ein erhebliches Risiko dar, da sie ihre eigenen Datenschutzrechte nur auf Basis korrekter Informationen effektiv durchsetzen können.

Die DSGVO sieht klare Auskunftsansprüche vor, damit Betroffene jederzeit nachvollziehen können, welche personenbezogenen Daten in welchem Umfang verarbeitet worden sind. Dies bezieht sich nach Auffassung der Kanzlei AdvoAdvice auch darauf, welche Daten in dem Datenleck abhandengekommen sind.

2. Welche Daten sind abhandengekommen?

Genau an diesem Punkt hält sich ThomasLloyd weiterhin bedeckt. Es werden zwar relativ umfassende Datenauskünfte hinsichtlich der aktuell gespeicherten Daten erteilt. Wenn es aber um die Frage geht, welche konkreten Daten durch den Hackerangriff in fremde Hände geraten sind, wird hier bislang aber keine klare Aussage getroffen.

Der Kanzlei AdvoAdvice ist jedoch mittlerweile bekannt geworden, dass für einen Großteil der Betroffenen persönliche Daten wie Kontaktdaten, Vertragsinformationen und möglicherweise weitere sensible Informationen betroffen sein können. Eine bislang lückenhafte Kommunikation seitens ThomasLloyd erschwert es den Betroffenen, den tatsächlichen Schaden einzuschätzen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

3. Schadensersatzansprüche: ThomasLloyd schweigt

Obwohl für immer mehr Betroffene Ansprüche auf Schadensersatz dem Grunde nach gegenüber ThomasLloyd geltend gemacht werden, liegt bislang noch keine substanzielle Reaktion des Unternehmens zu diesen Forderungen vor. Betroffene sollten sich davon jedoch nicht entmutigen lassen und ihre Rechte konsequent weiterverfolgen. Neben dem Auskunftsanspruch können Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO resultieren, wenn ein hinreichender Zusammenhang zwischen Datenschutzverstoß und entstandenem Schaden gegeben ist. Wie groß der Schaden ist, hängt letztlich von den konkret abhanden gekommenen Daten ab.

Mit Blick auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum „Facebook-Datenleck“ muss aber klargestellt werden, dass die hier betroffenen Daten in aller Regel weitreichendere Gefahren mit sich bringen, als der Verlust einer einzelnen Handynummer.

4. Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Auskunft prüfen: Wir raten Ihnen zunächst einen Auskunftsanspruch geltend zu machen. Überprüfen Sie sodann sorgfältig, ob die von ThomasLloyd erhaltenen Informationen korrekt und vollständig sind. Sollten relevante Fehler auftauchen, sollten Sie einmal kritisch prüfen, ob eine Korrekturbitte in Ihrer Situation hilfreich ist.
  2. Dokumentation sichern: Bewahren Sie sämtliche Unterlagen auf – insbesondere Anschreiben, Auskünfte und E-Mail-Korrespondenzen. Diese können später als Beweismittel dienen.
  3. Schadensersatz prüfen lassen: Überlegen Sie, ob und in welchem Umfang Ihnen ein konkreter Schaden entstanden ist. Ziehen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat hinzu, um Ihre Ansprüche professionell geltend machen zu lassen.
  4. Datenschutzmaßnahmen treffen: Seien Sie wachsam und prüfen Sie regelmäßig, ob die potenziell bei der ThomasLloyd-Gruppe hinterlegten Daten noch genutzt werden. Ist eine Bankverbindung oder ein Personalausweis beispielsweise veraltet, besteht dort ein geringeres Risiko für einen Missbrauch der Daten als bei einer aktuellen Bankverbindung oder einem Ausweis. Bei verdächtigen Vorkommnissen sollten Sie umgehend reagieren.

5. Unser Angebot an Sie

In der derzeitigen Situation stehen viele Betroffene vor der Herausforderung, ihre Rechte gegenüber ThomasLloyd durchzusetzen. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Datenschutz- und Schadensersatzrecht und unterstützt Betroffene dabei, ihre Ansprüche effektiv zu wahren. Wir übernehmen die Kommunikation mit ThomasLloyd, prüfen Auskünfte, fordern fehlende Informationen ein und setzen Ihre Ansprüche – wenn nötig auch gerichtlich – durch.

Sollten Sie Fragen haben oder uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen wollen, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, um Ihre Interessen zu schützen und für die Einhaltung Ihrer datenschutzrechtlichen Ansprüche zu sorgen.

Kontaktieren Sie die sowohl auf ThomasLloyd-Anleger als auch auf Datenschutz spezialisierte Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte in Berlin unter 030 921 000 40 oder [email protected]. Wir haben bereits über 1.000 Betroffene rund um die Kapitalanlagen von ThomasLloyd beraten und sind in diesem Segment mehr als 6 Jahre tätig. Die Experten Dr. Sven Tintemann (Experte für Ansprüche wegen der Kapitalanlage gegen Thomas Lloyd) und Dr. Raphael Rohrmoser (Experte für Datenschutz- und IT-Recht) stehen Ihnen gerne zur Verfügung.