Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht Dr. Ulrich Rösch
Einleitung
Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) steht eine weitreichende EU-Richtlinie in den Startlöchern, die Unternehmen zur umfassenden Sorgfalt verpflichtet. Betroffen sind alle EU-Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro weltweit. Für Nicht-EU-Unternehmen gilt diese Schwelle bei einem in der EU generierten Umsatz von 450 Millionen Euro, unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Ziel ist es, Menschenrechts- und Umweltverstöße zu verhindern und zu beheben. Neu ist vor allem die zivilrechtliche Haftung, die Unternehmen bei Verstößen droht.
Die Haftungs- und Verfahrensregelungen
Die CS3D will Betroffenen von Menschenrechts- und Umweltverletzungen den Zugang zu Justiz und Entschädigung erleichtern. Die wichtigsten Regelungen umfassen:
- Haftungsvoraussetzungen: Unternehmen haften, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig gegen ihre Sorgfaltspflichten aus der CS3D (vgl. Art 10 und 11) verstoßen und dadurch einem geschützten rechtlichen Interesse Schaden zufügen. Die Haftung umfasst Schäden, die durch das Versäumnis entstehen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen zu verhindern oder zu beheben.
- Rechtsfolgen: Unternehmen müssen bei Erfüllung der Haftungsvoraussetzungen vollständige Entschädigung leisten, jedoch ohne Überkompensation oder Strafschadensersatz. Wenn mehrere Beteiligte den Schaden verursachen, haften sie gesamtschuldnerisch.
- Verjährung: Ansprüche verjähren mindestens fünf Jahre nach Beendigung des Verstoßes und Bekanntwerden des Schadens. Diese Frist darf nicht kürzer sein als die nationalen Verjährungsfristen.
- Durchsetzung: Betroffene dürfen durch die Kosten der Anspruchsdurchsetzung nicht abgeschreckt werden. Die CS3D sieht zudem vor, dass Gewerkschaften und NGOs Klagen im Namen der Geschädigten erheben können.
- Beweismittel: Unternehmen müssen relevante Beweismittel offenlegen, wenn die Plausibilität des Schadensersatzanspruchs dargelegt wurde. Diese Offenlegung ist jedoch auf das notwendige und verhältnismäßige Maß beschränkt.
Praktische Auswirkungen
Die Umsetzung der CS3D erfordert von Unternehmen erhebliche Anpassungen in ihrem Risikomanagement und Compliance-Systemen. Die Definition der Aktivitätskette wird erweitert und umfasst auch indirekte Geschäftspartner, was die Sorgfaltspflichten ausdehnt. Das Private Enforcement durch NGOs und andere Organisationen erhöht das Haftungsrisiko erheblich.
Unternehmen sollten ihre bestehenden Prozesse überprüfen und anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dazu gehört auch die Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen und die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch Geschäftspartner.
Handlungsempfehlungen
- Risikoanalyse: Führen Sie eine umfassende Risikoanalyse Ihrer gesamten Lieferkette durch, um potenzielle Menschenrechts- und Umweltverstöße zu identifizieren.
- Compliance-Systeme: Implementieren Sie robuste Compliance-Systeme und dokumentieren Sie alle Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.
- Verträge: Überprüfen Sie Ihre Verträge mit Geschäftspartnern und fügen Sie Klauseln hinzu, die die Einhaltung der CS3D-Anforderungen sicherstellen.
- Schulungen: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner regelmäßig zu den Anforderungen und Pflichten unter der CS3D.
Mit diesen Maßnahmen können Unternehmen das Risiko von Haftungsansprüchen minimieren und gleichzeitig einen Beitrag zu nachhaltiger und verantwortungsvoller Geschäftspraxis leisten.
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