Sie haben durch den Heizungsbauer Ihres Vertrauens eine neue Heizungsanlage in Ihrem Haus bzw. eine Biomasseanlage in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb einbauen lassen?
Der Handwerker oder ein Energieberater hat für Sie eine staatliche Förderung aus dem Förderprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt?
Sie haben nie einen Bewilligungsbescheid über diese Förderung erhalten oder die BAFA hat den Zuschuss gekürzt?
Die Heizung wurde dann eingebaut und komplett von Ihnen bezahlt? Danach war und ist der Handwerker bzw. Energieberater für Ihre Nachfragen, wo denn der staatliche Zuschuss bleibt, nicht mehr erreichbar bzw. weicht Ihren Fragen aus, warum der Zuschuss gekürzt wurde?
So erging es mehreren Mandanten, welche sich schließlich an den Verfasser dieser Zeilen gewandt haben.
Wenn dieser Sachverhalt auch auf Sie zutreffen sollte, sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um prüfen zu lassen, ob ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den verantwortlichen Heizungsbauer bzw. Energieberater besteht.
Grundsätzlich beschränkt sich der von Ihnen erteilte Auftrag auf den fachgerechten Einbau Ihrer neuen Heizung. Hat der Handwerker jedoch angeboten die staatliche Förderung für Sie zu beantragen und sich von Ihnen eine entsprechende Vollmacht unterschreiben lassen, so besteht möglicherweise eine Haftung, wenn er einen vorwerfbaren Fehler im Förderverfahren gemacht hat, welcher dazu geführt hat, dass die Förderung durch die Behörde nicht bewilligt bzw. nachträglich wieder aufgehoben wurde. Ähnlich verhält es sich bei einem Energieberater, welcher im Rahmen seiner Tätigkeit üblicherweise auch die Beantragung der staatlichen Förderung übernimmt.
Gerne können Sie dies auch durch den Verfasser dieser Zeilen überprüfen und ggf. Ansprüche durchsetzen lassen.