Bedeutung einer „ordnungsgemäßen Leistung“ im Bauwesen |
Die Abnahme von Bauleistungen trotz vorhandener Mängel, ein komplexes Thema im Bauwesen, führt oft zu rechtlichen Herausforderungen. Auch wenn die Bauausführung den vereinbarten Standards entspricht, kann eine Bauabnahme trotz Mängel rechtliche Probleme nach sich ziehen, wie der folgende Fall verdeutlicht. |
Bau eines rollstuhlgerechten Zugangs: Die Herausforderung und die Abnahme trotz Mängel |
Ein Bauherr beauftragte einen Bauunternehmer mit dem Bau einer rollstuhlgerechten Rampe für seine Terrasse. Trotz der Erfüllung der Kundenwünsche wies die Rampe erhebliche Mängel auf, die eine sichere Nutzung verhinderten. Trotz der offensichtlichen Mängel, wie einer übermäßigen Neigung und dem Fehlen von Sicherheitsvorkehrungen, erfolgte die Abnahme des Bauwerks. In solchen Fällen ist es für den Bauherrn wichtig, seine Rechte ausdrücklich vorzubehalten und dies zu dokumentieren, um den Verlust von Gewährleistungsrechten zu vermeiden. |
Rechtliche Auseinandersetzung: Bauabnahme trotz Mängel und das Gerichtsurteil |
Die Abnahme eines Bauwerks trotz Mängeln ist ein kritischer Punkt in Bauprojekten, wie der § 640 BGB verdeutlicht. Sie markiert den Übergang von der Bauphase zur Nutzungsphase, wobei der Bauherr das Bauwerk und alle zugehörigen Rechte und Pflichten übernimmt. Mit der Abnahme werden nicht nur die Vergütung der Leistung fällig und die Verjährungsfristen für Mängelansprüche in Gang gesetzt, sondern es erfolgt auch eine bedeutende Verschiebung der Verantwortlichkeiten. Die rechtliche Komplexität ergibt sich aus den weitreichenden Folgen der Bauabnahme. Einerseits wird mit der Abnahme der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers fällig. Andererseits, wenn der Auftraggeber trotz Kenntnis bestehender Mängel das Werk vorbehaltlos abnimmt, verliert er seine Gewährleistungsansprüche gemäß § 634 BGB. Zusätzlich führt die Abnahme zur Umkehr der Beweislast: Für Mängel, die nicht in einem Abnahmeprotokoll vermerkt wurden, wird der Auftraggeber nach der Abnahme beweispflichtig. In der Rechtsprechung wird zwischen wesentlichen und unwesentlichen Mängeln unterschieden. Ein Mangel gilt als unwesentlich, wenn er die Nutzung oder Funktionstauglichkeit des Bauwerks nicht beeinträchtigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinen Urteilen darauf hingewiesen, dass die Länge der Mangelliste und die Höhe der Mängelbeseitigungskosten zwar wichtige Anhaltspunkte sind, aber nur Teil der Gesamtbetrachtung. Gerichtsurteile zeigen, wie unterschiedlich Fälle bewertet werden können: Während das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Urteil Mängel als unwesentlich einstufte, wenn sie die Nutzung nicht beeinträchtigen, betonte das Oberlandesgericht München die Bedeutung der Höhe der Mängelbeseitigungskosten für die Beurteilung der Wesentlichkeit von Mängeln. Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Entscheidung über die Abnahme eines Bauwerks trotz Mängel sorgfältig und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände getroffen werden muss. Sie unterstreichen auch die Bedeutung professioneller Beratung, um die rechtlichen Konsequenzen einer Bauabnahme vollständig zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren. |
Praktische Hinweise: Schadensersatz bei Baumängeln |
In diesem Fall blieben trotz einer vorbehaltlosen Abnahme Ansprüche auf Schadensersatz für Mängel bestehen. Der Bauunternehmer konnte das Verschulden für die mangelhafte Rampe nicht widerlegen. Diese Situation unterstreicht, dass es für Laien oft schwierig ist, Mängel zu erkennen, und betont die Wichtigkeit, einen unabhängigen Bauberater oder Sachverständigen einzubeziehen. |
Fazit |
Die Abnahme von Bauleistungen trotz Mängel kann zu komplexen rechtlichen Fragen führen. Der hier dargestellte Fall unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung bei der Bauabnahme und die möglichen rechtlichen Konsequenzen, einschließlich des Anspruchs auf Schadensersatz bei Baumängeln. Er dient als Erinnerung, dass sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer ihre Rechte und Pflichten kennen sollten, um spätere rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Sie benötigen eine rechtliche Beratung oder möchten Ihre Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg eröffnen. Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04202 / 638370. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter [email protected] kontaktieren. |
Quellen |
Link zum Ursprungsartikel:
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Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Herausforderungen bei der Bauabnahme trotz vorhandener Mängel | Beispiel 2025
2025/02/18

Hermann Kaufmann
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Rechtsanwalt Hermann Kaufmann | Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht | Insolvenzrecht und Baurecht
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