Der deutsche Verein IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) hatte in der Vergangenheit massenhaft abgemahnt, zum Teil auch Unternehmen mit Sitz in Österreich. Wenn Sie zu einer Abmahnung des Vereins eine Unterlassungserklärung abgegeben hatten und gegen die übernommenen Unterlassungsverpflichtungen verstoßen, droht eine Vertragsstrafe. Auch dies betrifft zum Teil Unternehmen mit Sitz in Österreich. Wenn Sie eine Vertragsstrafe an den Verein zahlen sollen und sich gegen die Forderung zur Wehr setzen möchten, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
IDO e.V. macht weiterhin auch bei österreichischen Unternehmen Vertragsstrafe geltend
2025/03/18

Andreas Kempcke
4.99
•
100 Bewertungen

Rechtsanwälte Richard & Kempcke GbR
4.93
•
21 Bewertungen
Artikel des Autors
-
1Auch eine Abmahnung von der Union Harbour Ltd über die Kanzlei BEE KAY legal erhalten? Ich berate Sie.vor 2 Wochen
-
2BGH: Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber können wegen Datenschutzverstößen abmahnenvor 3 Wochen
-
3Weitere Abmahnung der Kanzlei Dr. Gondos Istvan für Frau Annamaria V.vor 4 Wochen
-
4Auch eine Abmahnung der Kanzlei Dr. Gondos Istvan für Frau Annamaria V. erhalten?vor 1 Monat
-
5Abmahnung der Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG über die Kanzlei Maiwaldvor 1 Monat
-
6Erneut: Abmahnung vom Verein Deutsche Umwelthilfe e.V.vor 1 Monat