Der deutsche Verein IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) hatte in der Vergangenheit massenhaft abgemahnt, zum Teil auch Unternehmen mit Sitz in Österreich. Wenn Sie zu einer Abmahnung des Vereins eine Unterlassungserklärung abgegeben hatten und gegen die übernommenen Unterlassungsverpflichtungen verstoßen, droht eine Vertragsstrafe. Auch dies betrifft zum Teil Unternehmen mit Sitz in Österreich. Wenn Sie eine Vertragsstrafe an den Verein zahlen sollen und sich gegen die Forderung zur Wehr setzen möchten, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen.