Aktueller Fall IDO: Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den IDO nach gekündigter strafbewehrter Unterlassungserklärung
Aktuell liegt uns erneut eine Vertragsstrafenforderung seitens des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. vor. Das Schreiben datiert auf den 06.03.2025.
Gegenstand des Vorwurfes gegen unsere Mandantschaft ist hierbei der Verstoß gegen eine im Jahre 2019 abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung im Hinblick auf eine Grundpreisangabe.
Die Mandantschaft hat sich u. a. im Jahre 2019 gegen Zahlung einer Vertragsstrafe (neuer Hamburger Brauch) u. a. dazu verpflichtet, die erforderlichen Grundpreise vorzuhalten.
Nunmehr habe der IDO festgestellt, dass bei Angeboten unserer Mandantschaft zwar entsprechende Grundpreise vorgehalten werden, diese jedoch falsch seien.
Der IDO vertritt in seinem Schreiben hierbei die Auffassung, dass auch das Vorhalten von falschen Grundpreisen einem Fehlen von Grundpreisen gleichzustellen sei.
Unabhängig von dieser ebenfalls grundsätzlich ganz interessanten rechtlichen Frage, hatten wir bereits im Jahre 2022 die strafbewehrte Unterlassungserklärung aus dem Jahr 2019 für unsere Mandantschaft aus wichtigem Grund gekündigt. Hintergrund für die seinerzeitige Kündigung war u. a. der Umstand, dass der IDO durch die Nichtaufnahme in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nicht mehr abmahnberechtigt war und nach dem diesseitigen Kenntnisstand zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht weiter ist.
Wir haben vor diesem Hintergrund in der vorliegenden Konstellation die Vertragsstrafe, welche mit einem Betrag in Höhe von 2.950,00 € brutto beziffert wird, zurückgewiesen. Insoweit existiert u. a. ein Urteil des Landgerichts Köln aus dem Jahre 2023, in welchem grundsätzlich bestätigt wird, dass ein Unterlassungsvertrag mit dem IDO Verband wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden kann.
Insofern dürfte das Bestehen der Vertragsstrafe zumindest fraglich sein.
Sollten auch Sie einen entsprechende Vertragsstrafenforderung seitens des IDO erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zu Verfügung. Wir haben in den vergangenen Jahren häufig gegen den IDO Verband vertreten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir bieten Ihnen hierzu eine erste kostenlose Einschätzung an. Senden Sie uns hierzu Ihr Schreiben an [email protected] zu oder rufen uns unmittelbar unter 02307-17062 an.