Der Kauf eines Fahrzeugs ist eine bedeutende Investition. Umso ärgerlicher ist es, wenn nach dem Kauf Mängel auftreten. Doch welche Rechte haben Sie als Käufer in solchen Fällen?
Gewährleistung und Garantie – Ein sehr relevanter Unterschied!
Zunächst ist es wichtig, zwischen Gewährleistung und Garantie zu unterscheiden. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor Mängeln, die bereits beim Kauf bestanden haben, auch wenn sie erst später auftreten bzw. offensichtlich werden. Die Garantie hingegen ist eine zusätzliche und ggfls. freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers und kann unterschiedliche Bedingungen haben.
Handlungsempfehlung bei Mängeln am Fahrzeug
1. Verkäufer informieren:
Teilen Sie dem Verkäufer schriftlich mit, welche Mängel am Fahrzeug vorliegen. Beschreiben Sie die Probleme möglichst genau (z. B. „Motor ruckelt beim Start“, „Fehlermeldung im Display“).
2. Nachbesserung verlangen:
Fordern Sie den Verkäufer ausdrücklich auf, den Mangel zu beheben („Ich fordere Sie auf, die Mängel zu beseitigen.“).
3. Frist setzen:
Setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung – z. B. 14 Tage ab Zugang der Mitteilung. Schreiben Sie bspw.:
„Bitte beseitigen Sie die Mängel bis spätestens zum [Datum].“
4. Schriftform und Nachweis:
Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder übergeben Sie es gegen Empfangsbestätigung. So können Sie den Zugang beweisen.
Wichtig:
Erst wenn der Verkäufer die Mängel trotz Frist nicht beseitigt, können Sie z. B. vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen.
Minderung des Kaufpreises bei Mängeln
Wenn ein Mangel vorliegt, haben Sie als Käufer verschiedene Rechte. Eines davon ist die Minderung des Kaufpreises. Dies bedeutet, dass der Kaufpreis entsprechend dem Wertverlust durch den Mangel herabgesetzt wird. Wichtig zu wissen: Eine Minderung ist auch bei unerheblichen Mängeln möglich, im Gegensatz zum Rücktritt vom Kaufvertrag, der in der Regel nur bei erheblichen Mängeln in Betracht kommt. Die Höhe der Minderung wird durch Schätzung ermittelt; falls nötig, kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
Aktuelle Rechtsprechung stärkt Käuferrechte
Die jüngste Rechtsprechung betont die Rechte der Käufer bei Mängeln. So wurde entschieden, dass Käufer auch bei geringfügigen Mängeln Anspruch auf Minderung haben, ohne dass der Verkäufer eine Nachbesserung verweigert haben muss. Dies stärkt Ihre Position als Verbraucher erheblich.
Fazit
Bei Mängeln an Ihrem Fahrzeug sollten Sie Ihre Rechte kennen und durchsetzen. Eine Kaufpreisminderung kann eine sinnvolle Alternative zum Rücktritt vom Vertrag sein, insbesondere bei unerheblichen Mängeln. Lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten, um den bestmöglichen Weg für Ihre Situation zu finden.