Impfschäden und Verjährung: Auch 2025 noch Ansprüche möglich? – Lassen Sie es prüfen!


Viele Menschen, die gesundheitliche Schäden nach einer Impfung gegen Sars-CoV-2 erlitten haben, stellen sich die Frage, ob sie noch Ansprüche geltend machen können.

  • Bestehen auch im Jahr 2025 noch rechtliche Möglichkeiten?
  • Ist die Verjährung bereits eingetreten oder gibt es Ausnahmen?

Zwar endete für viele Fälle die reguläre Verjährungsfrist am 31.12.2024, doch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass keine Ansprüche mehr durchgesetzt werden können. In zahlreichen Konstellationen beginnt die Verjährungsfrist erst mit der tatsächlichen Kenntnis des Schadens oder durch ein medizinisches Gutachten, das den Zusammenhang mit der Impfung belegt.

Rechtsanwalt Carsten Jakob – Ihr Ansprechpartner für Medizinrecht

Rechtsanwalt Carsten Jakob, Fachanwalt für Medizinrecht und Partner der Kanzlei Wellmann & Kollegen, unterstützt Sie auch im Jahr 2025 dabei, mögliche Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

Aktuelle Lage vor Gericht – Herausforderungen für Betroffene

In vielen Klageverfahren zu Impfschäden im Zusammenhang mit den Sars-CoV-2-Impfstoffen wurden Betroffene bislang von den Gerichten abgewiesen. Gerichte wie das OLG Koblenz verweisen in ihren Urteilen oft auf die Zulassung der Impfstoffe durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und lehnen Entschädigungen mit der Begründung ab, dass die Nutzen-Risiko-Abwägung positiv sei.

Ein Beispiel ist die Entscheidung des OLG Koblenz vom 10.07.2024 (Az: 5 U 1375/23), in der es heißt:

„Der Senat gelangt zu dem Ergebnis, dass schädliche Wirkungen des Impfstoffs bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen. (...) Der Betroffene erhält darauf die versicherte Heilfürsorge, jedoch keinen darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruch; insoweit wird ein ‚Sozialopfer‘ für die Gemeinschaft der Anwender des Impfstoffs erbracht.“

Diese Argumentation ist nicht nur juristisch umstritten, sondern auch ethisch fragwürdig, da sie den Einzelnen dem Allgemeinwohl unterordnet und ihn faktisch entrechtet.

Noch kritischer ist das Urteil des OLG Koblenz vom 18.12.2024 (Az: 5 U 168/24), in dem die Gerichte die Einschätzungen von Behörden wie der EMA und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) pauschal als wissenschaftlichen Standard anerkannten und sich einer inhaltlichen Überprüfung neuer medizinischer Erkenntnisse entzogen.

Warum sich eine anwaltliche Prüfung 2025 noch lohnt

Trotz der schwierigen Rechtslage dürften in zahlreichen Fällen auch nach dem 31.12.2024 noch Ansprüche durchsetzbar sein.

Unsere Kanzlei prüft für Sie:

Ob Ihre Ansprüche tatsächlich verjährt sind oder noch bestehen. Welche rechtlichen Möglichkeiten Sie auch 2025 und darüber hinaus haben. Wie Sie Ihre Rechte erfolgreich geltend machen können.

Viele Betroffene erhalten erst nachträglich medizinische Gutachten oder erfahren erst später von einem ursächlichen Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden. In solchen Fällen kann die Verjährungsfrist erst später zu laufen beginnen.

Jetzt beraten lassen – Fristen nicht verstreichen lassen!

Rechtsanwalt Carsten Jakob, Fachanwalt für Medizinrecht und Verkehrsrecht, unterstützt Sie mit seiner langjährigen Erfahrung im Arzthaftungs- und Versicherungsrecht.

📞 Telefon: 06151 24500
🏢 Kanzlei Wellmann & KollegenSchuchardstr. 14, 64283 Darmstadt

Auch im Jahr 2025 gibt es noch Wege, Ihre Ansprüche durchzusetzen – lassen Sie Ihre Möglichkeiten prüfen!