Viele Schulden zu haben, kann im Alltagsleben sehr belastend sein. Haben auch Sie Schulden und wissen nicht, wie Sie aus der „Schuldenfalle“ entkommen können?
In diesem Artikel stellen wir Ihnen zwei Möglichkeiten vor, mit denen Sie die Chance haben, bereits nach 3 Jahren schuldenfrei zu sein: der außergerichtliche Vergleich und die Verbraucherinsolvenz (auch bekannt als Privatinsolvenz).
„In 3 Jahren schuldenfrei“: Darum spricht man von 3 Jahren
Seit der Gesetzesänderung von 2020 dauert das Restschuldbefreiungsverfahren in der Privatinsolvenz nur noch 3 statt 6 Jahren – beantragen Sie also Insolvenz, können Sie nach 3 Jahren schuldenfrei sein.
Auch mit dem außergerichtlichen Vergleich können Sie in 3 Jahren schuldenfrei sein – hier ist die Dauer des Rückzahlungszeitraums Ihrer Schulden aber auch von Ihrer individuellen Situation und von dem Verhandlungserfolg mit den Gläubigern abhängig.
Daher können Sie theoretisch mit dem außergerichtlichen Vergleich sogar in weniger als 3 Jahren schuldenfrei sein – oder es wird ein längerer Zeitraum (z. B. 4 oder 6 Jahre) verhandelt, wenn Sie sich z. B. nur sehr niedrige Raten zur Rückzahlung leisten können und es trotzdem Ihr Wunsch ist, die Privatinsolvenz zu vermeiden.
Was für Sie die beste Lösung ist, können Sie am besten im Gespräch mit einem seriösen Experten, z. B. einem Anwalt oder einer anwaltlichen Schuldnerberatung, herausfinden.
Mit der Privatinsolvenz in 3 Jahren schuldenfrei sein
Die erste und wohl bekannteste Möglichkeit, seine Schulden loszuwerden, ist die Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich „Privatinsolvenz“). Mit diesem Verfahren können Sie in 3 Jahren schuldenfrei sein.
Aber beachten Sie: die Privatinsolvenz kann einige Nachteile und Einschränkungen im Alltag mit sich bringen.