Nach den ersten Medienberichten u.a. im Handelsblatt bestand Grund zur Sorge, Ende Januar haben sich die schlimmsten Befürchtungen der Anleger der DEGAG-Unternehmensgruppe bewahrheitet. Wie die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG am 28. Januar 2025 bekannt gab, wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Gleiches gilt für ihre Tochtergesellschaft, die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH. Zudem sind wohl auch Insolvenzanträge für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH in Vorbereitung.
Damit steht fest, dass die Gesellschaften nicht mehr in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Anleger müssen mit erheblichen Verlusten bis zurechnen und sollten unverzüglich rechtliche Schritte prüfen.
Investitionen in Millionenhöhe gefährdet – Für Schadenersatz müssen Anleger aktiv werden
Insgesamt haben AnlegerInnen nach Schätzungen mehr als 280 Millionen Euro in Genussrechte investiert, die von der DEGAG Kapital GmbH, der DEGAG WI8 GmbH und der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH herausgegeben wurden. Bereits im Dezember 2024 hatten diese Gesellschaften angekündigt, dass sie die fälligen Zins- und Rückzahlungen an die Anleger nicht leisten können. Am 20.12.24 hatte dann auch das Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen möglichen Zahlungsausfall gegenüber Anlegerinnen und Anlegern angezeigt, weil diese Gesellschaft offene Forderungen aus Investitionen in verbundene Immobilienunternehmen hat.
Schon zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich ab, dass Insolvenzen innerhalt der DEGAG Gruppe unvermeidbar sein könnten – was sich nun bewahrheitet hat.
Während Anleger von der Insolvenz der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG unter Umständen nicht direkt betroffen sind, sieht es für die Investoren der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH anders aus. Diese Gesellschaft hatte die Genussrechte DEGAG Wohnkonzept 1 und Wohnkonzept 2 emittiert, in die rund 2.900 Anleger insgesamt etwa 164 Millionen Euro investiert haben. Auch die Anleger der DEGAG WI8 GmbH, die über 70 Millionen Euro in die Genussrechte DEGAG Wohninvest 8 investierten, sowie die rund 1.400 Anleger der DEGAG Kapital GmbH mit wohl mehr als 45 Millionen Euro in die Genussrechte Wohninvest 7 und der L-Serie stehen möglicherweise vor massiven Verlusten. Aufgrund der Nachrangklausel in den Genussrechten kann das das Risiko bestehen, dass sie im Insolvenzverfahren leer ausgehen.
Rechtliche Möglichkeiten für Anleger prüfen
„Für die betroffenen Anleger ist es nun entscheidend, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um drohende finanzielle Verluste abzuwenden“, erklärt Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der spezialisierten Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte in Berlin. Insbesondere kommen Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater und -vermittler in Betracht.
„Ein Anlageberater ist verpflichtet, eine anleger- und objektgerechte Beratung durchzuführen. Dazu gehört insbesondere die umfassende Aufklärung über Risiken – insbesondere über das Risiko eines Totalverlusts“, so RA Klevenhagen weiter. „Sollte diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt sein, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Hier sollten Anleger schon einmal, auch wenn es länger her ist, über die damalige Beratung im Zusammenhang mit der Investition nachdenken. “
Dies betrifft nicht nur Anleger der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, sondern auch jene, die in die Genussrechte der DEGAG WI8 GmbH und der DEGAG Kapital GmbH investiert haben.
Zudem sollte überprüft werden, ob die Nachrangklauseln überhaupt wirksam vereinbart wurden. Falls sie unwirksam sind, könnten Anleger im Insolvenzverfahren gleichrangig mit anderen Gläubigern behandelt werden. Dies würde ihre Chancen auf eine zumindest teilweise Rückerstattung der Investitionen erheblich verbessern.
Nach Eröffnung von Insolvenzverfahren eröffnet, können Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Sie müssen jedoch nicht abwarten, sondern können bereits jetzt rechtliche Schritte einleiten. „Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlost, bestehen gute Chancen auf Schadenersatz“, so Fachanwalt Klevenhagen weiter. Dies gelte insbesondere dann, wenn Anleger nicht über die komplexe Beteiligungsstruktur der DEGAG-Gesellschaften informiert wurden.
Unterstützung durch spezialisierte Fachanwälte empfohlen
Falls es zu regulären Insolvenzverfahren kommt, können auch Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der Berliner Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB rät betroffenen Anlegern, sich professionell beraten zu lassen: „Anleger sollten genau prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. In der aktuellen Situation gibt es zahlreiche Veröffentlichungen, Versprechungen und Ratschläge – nicht alle davon sind seriös oder sinnvoll. Eine fundierte Erstberatung bei einem spezialisierten Anwalt kann helfen, die beste Vorgehensweise zu bestimmen.“
Rechtsanwalt Klevenhagen weist darauf hin, dass die DEGAG-Gruppe durch ihre öffentlich angebotenen Anlageprodukte erhebliche Summen von den Investoren eingesammelt hat. „Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Gelder tatsächlich rechtlich einwandfrei verwendet wurden. Ich rate Anlegern dringend, nicht in Panik zu verfallen, sondern sich sachkundig und individuell beraten zu lassen, um die eigenen Investitionen bestmöglich zu sichern.“
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen hat bereits in zahlreichen anderen ähnlich gelagerten Fallkonstellationen Anleger beraten und verfügt aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Grundstücksrecht.
Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie insbesondere in Bezug auf die Wirksamkeit von Nachrangklauseln. Hier hat RA Klevenhagen eine Vielzahl von Verfahren geführt . Er unterstützt Anleger bei der Prüfung möglicher Beratungsfehler sowie weiterer Pflichtverletzungen seitens der Emittenten von Vermögensanlagen.
Eine telefonische kurze Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation in einem persönlichen Gespräch mit Rechtsanwalt Klevenhagen ist kostenlos. Danach kann anhand der persönlichen Umstände gemeinsam entschieden werden, ob und vor allem wie eine anwaltliche Vertretung und Beratung für Sie wirtschaftlich und tatsächlich sinnvoll ist.
Im Rahmen einer Mandatierung ist Rechtsanwalt Klevenhagen als Ihr Fachanwalt ausschließlich persönlich für Sie da und steht Ihnen auch stets persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für sie nachvollziehbare realistische Ersteinschätzung, damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen.
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