Wenn Volkswagen oder andere Hersteller eine angemessene Kulanz bei der finanziellen Aufarbeitung von Motorschäden verweigern, dann wird vielfach eine nicht lückenlose Inspektionshistorie oder die Verwendung falscher Betriebsstoffe wie z.B. Motoröl als Begründung angeführt.
Garantieversprechen, Kulanz oder Gewährleistungen müssen aber unabhängig davon eingehalten oder gewährt werden, ob ein Servicetermin in einer vom Hersteller lizenzierten Werkstatt oder in einer freien Werkstatt durchgeführt wird. Andererseits kann man niemals ausschließen, dass auch in solchen Werkstätten Fehler gemacht werden und Garantie- oder Kulanzverweigerungen können dann nicht ausgeschlossen werden. Ein Garantieanspruch oder sogar ein sonst gut durchsetzbarer Schadenersatzanspruch nach einem Motorschaden erlischt, wenn die ausführende Fremdwerkstatt einen Fehler verbockt.
Dazu Rechtsanwalt Gisevius, der hunderte von Motorschäden vor deutschen Gerichten verhandelt und ebenso viele Vergleiche in außergerichtlicher Streitschlichtung regulieren konnte: „Wenn z.B. ein Gutachten ergibt, dass der Schrauber Ihres Vertrauens nicht das richtige Öl verwendet hat, dann ist der Hersteller aus der Verantwortung!“
Ein eventueller Schadenersatzanspruch ist dann nur noch gegen die ausführende Werkstatt durchzusetzen, wobei ein Nachweis über deren Service-Qualität gutachterlich sehr gut nachweisbar ist, z.B. durch Ölproben, Service-Dokumentationen oder die Rechnungshistorie.
Problem ist, dass die nach Herstellerangaben vorgeschriebenen Öle nicht nur sehr teuer, sondern in der Regel auch wichtig sind für eine angemessene Lebensdauer von Motoren. So laufen bei Opel oder Ford Zahnriemen, die sowieso schon keine Qualitätspreise erringen können, komplett in Öl. Wenn hier nicht zugelassene Ölbestandteile wie bestimmte Schwermetalle oder chemische Kombinationen für zusätzliche Materialermüdung sorgen, dann kann sich der Motorentwickler natürlich gut aus der Verantwortung ziehen – auch wenn es sich im Grundsatz um einen Konstruktionsfehler handelt.
Noch gravierender ist es, wenn die Inspektionsnachweise nur lückenhaft vorliegen oder Inspektionen verspätet vorgenommen wurden.
Grundsätzlich ist aber der Besuch einer freien Werkstatt, die nach Herstellerangaben Inspektionen durchführt, weder schädlich für das Auto noch für etwaige Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller.
Sollten Sie in einem Schadensfall diesbezüglich Probleme mit dem Hersteller Ihres Autos bekommen, stehen wir gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.