Bei drohender Kontopfändung fragen sich viele Menschen, die verschuldet sind und Pflegegeld beziehen, ob dieses pfändbar ist. Lesen Sie in diesem Beitrag alles, was Sie zur Pfändbarkeit des Pflegegelds wissen müssen, und wie Sie es effektiv schützen können.


Pfändung des Pflegegelds? – Gesetzliche Grundlage

Pflegegeld ist in der Theorie nicht pfändbar. Die gesetzliche Grundlage besagt, dass Ansprüche auf „Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehr­auf­wand auszugleichenunpfändbar sind (§ 54 SGB I Nr.3). Dazu zählt auch das Pflegegeld. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag „Ist Pflegegeld pfändbar? Was Angehörige wissen sollten“.

Es kann aber einen Unterschied machen, wer das Pflegegeld erhält – die pflegebedürftige Person, oder z.B. Familienmitglieder, die diese Person zu Hause pflegen. Um ihr Pflegegeld zu schützen, müssen Sie allerdings aktiv werden.

Pflegegeld bei pflegebedürftigen Menschen