Etwas über die Hälfte der Deutschen (ca. 52%) erhalten zum Ende des Jahres eine Sonderzahlung, z.B. Weihnachtsgeld (Quelle: statista).


Für Schuldner stellt sich bei dem Erhalt einer Sonderzahlung zwangsläufig die Frage, ob diese pfändbar ist und wenn ja, in welcher Höhe.