Das Arbeitsgericht Hamburg hatte mit seinem Urteil vom 24.11.2021 (Az.: 27 Ca 208/21) über eine Kündigung zu entscheiden, die Aufgrund der Verweigerung eines Arbeitsnehmers einen Corona-Schnelltest durchzuführen ausgesprochen wurde.
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Kann die Verweigerung zum Schnelltest zu einer Kündigung führen?
2022/07/10

Patricia Hauto LL.M.
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Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB
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