Nicht immer findet sich im Familienkreis ein geeigneter Nachfolger. Wenn ein Unternehmen dann in die Hände verdienter Mitarbeiter gehen soll, stellt sich der BFH die Frage, ob die schenkweise Übertragung als Arbeitslohn zu qualifizieren ist. Nicht unbedingt entschied der BFH und hat damit für Klarheit gesorgt :
Kernaussage des BFH: Keine Steuerpflicht bei echter Nachfolgeregelung
Die unentgeltliche Übertragung von Geschäftsanteilen an leitende Angestellte stellt nicht automatisch steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, so der BFH (Urteil vom 20.11.2024, VI R 21/22). Entscheidend ist: Wird die Schenkung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen vorgenommen, etwa um die Unternehmensnachfolge zu sichern, fehlt der Zusammenhang mit der Arbeitsleistung.
Der Fall: Nachfolge statt Entlohnung
In dem verhandelten Fall schied der Sohn der Firmengründer als Nachfolger aus. Die Lösung: Die leitenden Angestellten erhielten schenkweise Anteile (jeweils 5,08 %). Das Finanzamt sah darin einen geldwerten Vorteil, also Arbeitslohn – eine Meinung, die das Finanzgericht und schließlich der BFH verwarfen.
Der BFH stellte klar:
• Die Schenkung diente erkennbar der Regelung der Nachfolge, nicht der Entlohnung.
• Ein Arbeitslohn liegt nicht vor, wenn die Anteilsübertragung nicht an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft ist.
• Der Wert der Anteile lag weit über den üblichen Bruttogehältern, was ebenfalls gegen Arbeitslohn spricht.
Was bedeutet das für Sie?
Für Gesellschafter, Gründer und Nachfolger bietet das Urteil wertvolle Orientierung:
1. Planungssicherheit: Die Übertragung von Geschäftsanteilen kann steuerfrei sein, wenn sie eindeutig gesellschaftsrechtlich motiviert ist.
2. Nachfolge sichern: Leitende Mitarbeiter zu Gesellschaftern zu machen, stärkt das Unternehmen – ohne zwangsläufig steuerliche Nachteile zu riskieren.
3. Vorsicht bei Gestaltung: Entscheidend sind die Umstände. Wird die Übertragung an Bedingungen wie den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft, droht Arbeitslohn.
Unsere Empfehlung: Rechtzeitig beraten lassen
Eine strategische Nachfolgeplanung minimiert Risiken und schafft klare Verhältnisse. Wir unterstützen Sie bei:
• der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung von Anteilsübertragungen,
• der Vertragsgestaltung, um steuerliche Risiken zu vermeiden,
• der Entwicklung einer Nachfolgestrategie, die Ihr Unternehmen langfristig sichert.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen der BFH bietet, und sichern Sie Ihr Lebenswerk steueroptimiert ab.