In Köln besteht ein erheblicher Mangel an Kita- und Kindergartenplätzen. Obwohl es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gibt, bleibt die Suche häufig erfolglos, was nicht selten finanzielle Einbußen zur Folge hat. Über den Mangel an Kita-Plätzen in Köln berichte auch bereits der Kölner Stadtanzeiger unter der URL https://www.ksta.de/ratgeber/familie/kitaplatz-einklagen-so-koennen-eltern-den-rechtsanspruch-auf-kinderbetreuung-geltend-machen-748861

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Anspruch auf einen Kita-Platz durchzusetzen, und prüft zudem mögliche Schadensersatzansprüche bei Verdienstausfällen.

Kita-Platz in Köln – So funktioniert es wirklich 

Die Stadt Köln informiert über die Seite https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00386/index.html über den „Weg“ des Kindes zum Betreuungsplatz in Köln. Die Stadt verweist auf die Online-Plattform LITTLE BIRD. Über diese Plattform können Eltern online nach passenden Betreuungsplätzen für ihr Kind suchen. Hinterlegt sind laut Angaben der Stadt alle städtischen Kindertageseinrichtungen, über 400 Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft sowie die Kindertagespflegestellen für den Stadtbezirk Ehrenfeld.

Das Verfahren zur erfolgreichen Bewerbung auf einen Betreuungsplatz beschreibt die Stadt dabei wie folgt: 

Städtische Kindertageseinrichtungen in Köln 

Die Stadt Köln führt aus, dass sie die Plätze in den städtischen Kindertageseinrichtungen nach dem Antragsdatum vergibt und empfiehlt daher, dass Eltern ihr Kind so früh wie möglich bei einer städtischen Kindertageseinrichtung anmelden sollen. 

Die Vormerkung für einen städtischen Kita-Platz kann übrigens in Köln nicht nur online über das Elternportal LITTLE BIRD, sondern auch persönlich im Familienbüro der Stadt Köln hinterlegt werden.

Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in Köln 

In Einrichtungen freier Träger, wie etwa Elterninitiativen, kirchlichen Trägern oder Wohlfahrtsverbänden, werden Betreuungsplätze direkt durch die jeweiligen Träger vergeben. Jeder freie Träger hat dabei eigene Aufnahmekriterien. Die Anmeldung erfolgt in der Regel online über das Elternportal LITTLE BIRD. Um spezifische Informationen zu den Aufnahmekriterien oder dem Ablauf der Anmeldung zu erhalten, empfiehlt es sich, die jeweilige Kindertageseinrichtung direkt zu kontaktieren.

Kindertagespflege in Köln 

Die Kindertagespflege bietet eine alternative und flexible Betreuungsmöglichkeit, bei der Kinder in einer familiären Umgebung von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden. Dieses Betreuungsangebot eignet sich besonders für Eltern, die eine individuelle Betreuung für ihr Kind wünschen. Die Vermittlung von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege erfolgt über die Kontaktstelle Kindertagespflege Köln. Wenden Sie sich an diese Kontaktstelle, um weitere Informationen zu erhalten.

Registrierung im Elternportal LITTLE BIRD

Wie oben ausgeführt ist eine Registrierung im Online-Portal LITTLE BIRD für die Vormerkung von städtischen Kindertageseinrichtungen nicht zwingend notwendig, wird aber trotzdem empfohlen. 

Das Portal LITTLE BIRD steht auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Türkisch zur Verfügung. Vor Registrierung sollten sich Eltern unbedingt die Nutzungsbedingungen des Vormerkportal für einen Betreuungsplatz der Stadt Köln anschauen. 

Suchen: Mit Hilfe der LITTLE BIRD Suchmaske sollen Eltern eine passende Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle für Ihre Kinder finden 

Zwar sind viele aber nicht alle Kindertageseinrichtungen an dem von der Stadt Köln angebotenen Portal beteiligt. Um bei den nicht teilnehmenden Kitas eine Vormerkung zu tätigen, sollten Eltern unmittelbar mit der jeweiligen Kita Kontakt aufnehmen. 

Betreuungsanfrage erstellen 

Um eine Betreuungsanfrage zu stellen, klicken Eltern auf „Betreuungsanfrage erstellen“. Es sind sodann die erforderlichen Daten einzugeben. Eltern senden die Anfrage mit „Betreuungsanfrage senden“ ab. Die gesendeten Anfragen für einen Platz in einer Kita finden Eltern im Menü unter „Betreuung“. Pro Kind können maximal sechs Betreuungsanfragen pro Kitajahr gestellt werden. 

Die Stadt Köln führt aus, dass das Kitajahr am 1. August beginnt und am 31. Juli des Folgejahres endet. Tatsächlich gibt es „das Kitajahr“ im rechtlichen Sinne nicht. Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz steht nicht in Abhängigkeit zu einem „Kitajahr“. Eltern sind insofern auch nicht an den Start 01. August gebunden, Voraussetzung ist vielmehr, dass das Kind das erste Lebensjahr erreicht hat und der Bedarf rechtzeitig angezeigt wurde. Der Anspruch auf einen Kitaplatz steht weder unter einem Kapazitätsvorbehalt noch steht er in Abhängigkeit zum umschrieben „Kitajahr“. 

Die angefragte Kindertageseinrichtung oder die Kontaktstelle Kindertagespflege Köln kann die Anfrage entweder ablehnen und löschen oder das Kind unverbindlich auf die Warteliste setzen.

Übrigens: Eine städtische Kita erkennen Eltern am Namen „Städtische Kindertageseinrichtung“ oder am Träger „Stadt Köln – Amt für Kinder, Jugend und Familie“.

Wichtig: Die Online-Anmeldung mit LITTLE BIRD in den favorisierten Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflegen entspricht nach Angaben des Portalbetreibers (LITTLE BIRD GmbH) dabei einer nachweisbaren Bedarfsanzeige. Es empfiehlt sich trotzdem eine (zusätzliche) rechtzeitige Bedarfsanzeige unmittelbar gegenüber dem Träger zu erklären. Weitere wichtige Informationen, etwa ein Muster für eine Bedarfsanzeige finden Sie in meinem allgemeinen Rechtstipp zum Thema Kita-Platz unter der URL https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-anspruch-auf-einen-kitaplatz-was-tun-wenn-mein-kind-keinen-kita-platz-bekommt-207746.html

Zu beachten: Die Teilnahme am elektronischen Voranmeldeverfahren ist freiwillig. Eltern haben laut den Nutzungsbedingungen des Portals die Möglichkeit, alle Kindertageseinrichtungen unmittelbar zu kontaktieren.

Status Betreuungsanfragen

Eltern können darauf hingewiesen werden, dass Träger Betreuungsanfragen deaktivieren oder das Kind auf eine Warteliste gesetzt wird. Sobald das Kind auf die Warteliste aufgenommen wurde, ändert sich der Status im Elternportal auf „aktiv“. Es wird empfohlen, dass Eltern regelmäßig den Status ihrer Betreuungsanfragen im Elternportal LITTLE BIRD überprüfen, um keine wichtigen Änderungen zu verpassen.

Wichtig: Wenn eine Betreuungsanfrage abgelehnt wurde, können Eltern jederzeit eine neue Anfrage bei einer anderen Einrichtung stellen oder die gleiche Einrichtung zu einem späteren Zeitpunkt erneut anfragen. Dies gilt auch, wenn Eltern ein Platzangebot selbst ablehnen.

Was tun, wenn es nicht klappt mit dem Kitaplatz in Köln? 

In der Theorie klingt es also ganz einfach, für ein Kind einen Betreuungsplatz zu bekommen. Viele Eltern fragen sich aber, was sie tun können und müssen, wenn es nicht so einfach funktioniert und das eigene Kind leer ausgeht bei der Kitaplatzvergabe.

  • Kennen Sie Ihren Anspruch und Bedarf

Nach § 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege. Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf, z. B. durch Ihre berufliche Tätigkeit.

  • Frühzeitige Bedarfsanmeldung

Melden Sie den Betreuungsbedarf frühzeitig, idealerweise mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Start, bei der zuständigen Behörde oder direkt bei Einrichtungen an. Auch eine frühere Anmeldung schadet nicht.
Wichtig: Vertrauen Sie nicht allein auf digitale Portale. Reichen Sie Ihre Bedarfsanmeldung schriftlich und nachweisbar ein, z. B. per Einschreiben.

  • Musteranschreiben für die Anmeldung:


Fügen Sie Ihrer Anmeldung die Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise zum Sorgerecht und ggf. Dokumentationen Ihrer Eigenbemühungen bei. Ein Beispiel für ein solches Schreiben finden Sie weiter unten.

  • Eigeninitiative zeigen

Kontaktieren Sie Kitas persönlich, telefonisch oder schriftlich und dokumentieren Sie Ihre Bemühungen. Diese Nachweise können später entscheidend sein.

  • Erinnerung und rechtliche Schritte bei Verzögerungen

Wenn nach Ihrer Bedarfsanmeldung keine Reaktion erfolgt oder Sie eine Absage erhalten:

  • Erinnern Sie die zuständige Behörde an Ihre Anfrage, wenn der Bedarfstermin in weniger als sechs Monaten liegt.
  • Reagieren Sie auf Ablehnungen mit einem Widerspruch und beachten Sie die Fristen aus der Rechtsmittelbelehrung.


  • Anwaltliche Beratung bei Problemen

Falls der Betreuungsplatz nicht rechtzeitig bereitgestellt wird, kann anwaltlicher Rat sinnvoll sein. Ein Anwalt kann Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche unterstützen und gegebenenfalls Klage einreichen.


  • Beispielschreiben für die Bedarfsanmeldung

Das folgende Muster hilft Ihnen, Ihren Antrag rechtssicher zu stellen:

Betreff: Bedarfsanmeldung für einen Betreuungsplatz gemäß § 24 SGB VIII

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir an, dass wir die Interessen unseres Kindes, [Name, Geburtsdatum, Wohnort], vertreten. Die Geburtsurkunde sowie weitere Nachweise liegen bei.

Unser Kind hat ab dem [Datum] Anspruch auf einen Betreuungsplatz gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII. Daher beantragen wir hiermit einen Platz in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege ab dem [gewünschtes Startdatum].

Die gewünschte Betreuung umfasst [Anzahl] Wochenstunden, täglich von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit], in einer Einrichtung, die maximal 30 Minuten von unserem Wohnort entfernt liegt.

Bevorzugt wird eine Betreuung in [Name der Einrichtung]. Wir sind jedoch bereit, andere zumutbare Angebote anzunehmen.

Wir haben bereits Eigenbemühungen unternommen, um einen Platz zu finden, und entsprechende Nachweise sind diesem Schreiben beigefügt.

Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung schriftlich mit. Sollte unser Antrag abgelehnt werden, bitten wir um eine schriftliche Begründung mit Rechtsmittelbelehrung.

Mit freundlichen Grüßen
[Name der Eltern]"

Anlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis Sorgerecht (ggf. Vollmacht)
  • Dokumentation Eigenbemühungen


Mit diesen Schritten und der richtigen Vorbereitung können Sie Ihre Rechte durchsetzen und sicherstellen, dass Ihr Kind frühzeitig einen Kitaplatz erhält

Ich berate Sie gerne in allen Fragen rund um das Thema Kita-Platz-Vergabe und vertrete Sie als erfahrener Rechtsanwalt bundesweit - sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Ihr Rechtsanwalt Marek van Hattem 

Kostenlose Erstberatung

Kontaktieren Sie mich - gerne über das Kontaktformular bei anwalt.de oder über meine Telefonnummern (+49 228 50446336 oder 0160 / 93188765)




Hinweis: 

Die vorliegende Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich einen ersten Überblick über die Gesetzeslage schaffen. Sie kann daher eine auf den Einzelfall bezogene Beratung nicht ersetzen.