Das neue Schuljahr hat in fast allen Bundesländern begonnen. Damit einhergehend gibt es für die meisten Schüler neue Schulbücher, Arbeitshefte etc. Teilweise müssen diese selbst angeschafft werden oder es fallen Leihgebühren an. Die Regelungen hierzu sind in jedem Bundesland unterschiedlich. In Sachsen regelt das Sächsische Schulgesetz in § 38, dass in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der Fachschulen der Schulträger den Schülerinnen und Schülern alle notwendigen Schulbücher leihweise zu überlassen hat, sofern sie nicht von den Eltern oder den Schülerinnen und Schülern selbst beschafft werden; ausnahmsweise werden sie den Verbrauchern überlassen, wenn Art und Zweckbestimmung des Schulbuches eine Leihe ausschließen. Letzteres betrifft insbesondere die Arbeitshefte. Für Sachsen gilt also, dass an öffentlichen Schulen Kopien, Arbeitshefte und Druckwerke, die die Schulbücher begleiten, ergänzen oder ersetzen, kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen, ebenso wie die Schulbücher selbst.