Kreditkartenbetrug nimmt stetig zu und kann jeden treffen. In diesem Ratgeber erfahren Sie schnell und im Überblick, wie Sie sich schützen können, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie als Verbraucher haben und was im Ernstfall zu tun ist.

Was ist Kreditkartenmissbrauch und -betrug?

Kreditkartenmissbrauch bezeichnet jede unbefugte Nutzung Ihrer Kreditkarte, sei es durch Diebstahl, Datenklau oder Betrug. Betrüger verwenden gestohlene Kartendaten, um Transaktionen vorzunehmen, Geld abzuheben oder online einzukaufen.

Häufige Methoden des Kreditkartenbetrugs

  • Phishing: Betrüger versenden gefälschte E-Mails oder SMS, um an Ihre Kartendaten zu gelangen.

  • Skimming: An manipulierten Geldautomaten werden Ihre Kartendaten ausgelesen.

  • Online-Betrug: Gefälschte Onlineshops oder gehackte Plattformen stehlen Ihre Daten.

Präventive Maßnahmen gegen Kreditkartenbetrug

  • Nutzen Sie starke Passwörter und die Zwei-Faktor-Authentifizierung.

  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge.

  • Bezahlen Sie online nur auf vertrauenswürdigen Seiten mit SSL-Verschlüsselung.

Was tun im Falle eines Kreditkartenmissbrauchs?

  1. Karte sofort sperren: Kontaktieren Sie Ihre Bank oder den Sperrnotruf 116 116.

  2. Vorfall melden: Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.

  3. Bank informieren: Melden Sie den Vorfall Ihrem Kreditkartenanbieter und beantragen Sie eine Rückerstattung unbefugter Zahlungen.

Rechtliche Ansprüche bei Kreditkartenbetrug

Als Verbraucher haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Rückerstattung unberechtigter Abbuchungen. Banken haften in der Regel, wenn Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.

Nach § 675u BGB haften Sie als Verbraucher nur bis zu 50 Euro für unbefugte Zahlungen, wenn Sie den Verlust unverzüglich gemeldet haben. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Haftungsgrenze entfallen. Die Bank muss den Nachweis erbringen, dass Sie fahrlässig gehandelt haben (§ 675w BGB). Auch die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) stärkt Ihre Rechte bei unautorisierten Zahlungen und verpflichtet Banken zur schnellen Rückerstattung.

Für eine individuelle Beratung zum Thema Kreditkartenmissbrauch stehe ich Ihnen als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht gerne zur Verfügung.