Kündigung erhalten? So wehren Sie sich mit der Kündigungsschutzklage!
Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein Schock. Doch in vielen Fällen ist sie nicht das Ende des Arbeitsverhältnisses. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich effektiv gegen eine unrechtmäßige Kündigung wehren.
Drei-Wochen-Frist beachten!
Wichtig ist, dass Sie schnell handeln. Nach Erhalt der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie eigentlich unwirksam wäre.
Gründe für eine unwirksame Kündigung:
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Kündigung unwirksam sein kann:
- Formfehler: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom richtigen Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben sein. Fehlt es daran, ist sie unwirksam.
- Fehlende soziale Rechtfertigung: Nach dem Kündigungsschutzgesetz muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet, es muss ein personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Grund vorliegen.
- Missachtung besonderer Kündigungsschutzvorschriften: Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ohne Zustimmung der zuständigen Behörden ist in diesen Fällen unwirksam.
Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens:
Nach Einreichung der Klage findet in der Regel ein Gütetermin statt, bei dem versucht wird, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, folgt ein Kammertermin, in dem das Gericht über die Wirksamkeit der Kündigung entscheidet.
Fazit:
Lassen Sie sich durch eine Kündigung nicht entmutigen. Oftmals lohnt es sich, die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Eine rechtzeitige und kompetente Beratung ist hierbei entscheidend.