Nach zwei Jahren endet nun die Elternzeit und es geht wieder zurück ins Büro. Aber was, wenn Ihre alte Stelle wegefallen ist oder ein anderer Mitarbeiter/eine andere Mitarbeiterin den Posten besetzt hat? Nun steht das Personalgespräch mit dem Arbeitgeber an. Sie können entweder darauf bestehen, das Arbeitsverhältnis weiterzuführen oder eine Abfindung für die Beendigung fordern. Im folgenden erfahren Sie, in welcher rechtlichen Lage Sie sich befinden.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Kündigung in der Elternzeit –Was tun?
2023/08/22

Anja Schmidt-Bohm
4.94
•
18 Bewertungen

Croset - Fachanwälte für Arbeitsrecht
4.97
•
272 Bewertungen
Artikel des Autors
-
1Kündigung eines Schwerbehinderten in der Probezeit - Q&Avor 1 Jahr
-
2Versicherte und nicht versicherte Unfälle im Home-Office - Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?vor 1 Jahr
-
3Abmahnung erhalten - Richtig reagieren!vor 1 Jahr