Eine Kündigungsschutzklage kann für Arbeitnehmer ein entscheidender Schritt sein, um eine Abfindung zu erhalten und sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren. Doch viele Betroffene schrecken vor den möglichen Kosten zurück, insbesondere wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben. In diesem Artikel erläutern wir, welche Kosten auf Sie zukommen können, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und welche alternativen Vergütungsmodelle mit Rechtsanwälten denkbar sind.
1. Kosten einer Kündigungsschutzklage: Beispielrechnung
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage hängen maßgeblich vom Streitwert ab, der sich in der Regel am dreifachen Bruttomonatsgehalt orientiert. Nehmen wir ein Bruttogehalt von 3.000 Euro als Beispiel:
Streitwert: 3 x 3.000 Euro = 9.000 Euro
Gerichtskosten (falls der Fall nicht vergleichsweise endet): ca. 490 Euro
Anwaltskosten (bei Beauftragung eines Anwalts, 1. Instanz, ohne Vergleich): ca. 1.700 Euro (inkl. MwSt.) für den eigenen Anwalt
Mit Vergleich in der ersten Instanz lägen die Gesamtkosten bei ca. 2.350 Euro.
Da im Arbeitsrecht in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst tragen muss – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens –, entstehen diese Kosten auch dann, wenn Sie gewinnen oder einen Vergleich schließen.
2. Prozesskostenhilfe: Unterstützung für finanziell Schwächere
Wer über geringes Einkommen verfügt, kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Dies ist insbesondere dann eine Option, wenn das Einkommen nach Abzug von Miete und anderen notwendigen Ausgaben kaum ausreicht, um die Prozesskosten selbst zu tragen. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro könnte je nach persönlichen Lebensumständen eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch den Staat möglich sein.
Prozesskostenhilfe kann bedeuten:
Übernahme der gesamten Gerichtskosten und Anwaltskosten,
Ratenzahlung je nach finanzieller Lage.
Die Bewilligung hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Ein Antrag ist bei Gericht einzureichen, oft mit Unterstützung eines Anwalts oder direkt bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts.
3. Kostenlose Klageerhebung bei der Rechtsantragstelle
Wer sich die Anwaltskosten sparen möchte, kann die Kündigungsschutzklage auch selbst bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts einreichen. Dort helfen die Mitarbeiter bei der formellen Erstellung der Klage – und das kostenlos. Der Vorteil: Sie vermeiden Anwaltskosten, tragen aber weiterhin das Kostenrisiko für das Gerichtsverfahren.
Allerdings sollten Sie bedenken, dass juristisches Fachwissen und taktisches Vorgehen entscheidend sein können, um eine möglichst hohe Abfindung oder sogar die Weiterbeschäftigung durchzusetzen.
4. Klageerhebung mit Hilfe von Online-Tools und KI
Heute ist es naheliegend zu überlegen, ob nicht einfach mit ChatGPT oder einem anderen KI-Tool eine Klage erstell werden kann. Die kann man dann einfach beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen und spart sich die Anwaltskosten.
Dazu folgende Anmerkung:
Die Erstellung der Kündigungsschutzklage ist eigentlich keine besondere Schwierigkeit, allerdings können Fehler dazu führen, das die Klage nicht wirksam, beim falschen Gericht, mit Falscher Bezeichnung der Beklagtenpartei oder falschen Anträgen erhoben wird. Das kann dazu führen, dass die 3-wöchige Klagefrist als nicht eingehalten betrachtet wird. Dann ist eine Abwehr der Kündigung nicht mehr möglich, die Abfindung in der Regel kein Thema mehr.
Derzeit ist es so, dass ChatGPT zwar auf den ersten Blick Texte auswirft, die sehr nach einer Kündigungsschutzklage aussehen, allerdings greift der Chatbot nicht auf Textbausteine zurück sondern "erfindet" den Text jedes mal neu. Das ist fehleranfällig. Vor allem kommt es auf die richtige Fragestellung, den richtigen "Prompt" an.
Besser ist es derzeit noch, einen Klagengenerator zu verwenden, der auf geprüfte Texte zurückgreift und klare Anleitungen enthalt. Wir haben so ein Tool entwickelt und stellen es auf klagengenerator.de kostenlos zur Verfügung. Das ersetzt sicher keinen Anwalt. Allerdings gibt es Fälle, in denen es wirtschaftlich nicht lohnt, die Kosten für einen Anwalt aufzuwenden. Wer dann nicht die Möglichkeit hat zu einer Rechtsantragstelle zu gehen oder bewusst das Risiko einzugehen bereit ist, eine Klage selbst zu erstellen, für den ist diese Tool eine Hilfe.
5.Alternative: Erfolgsabhängige Vergütungsmodelle mit Anwälten
Einige Anwälte bieten Mandanten erfolgsabhängige Vergütungsmodelle an, insbesondere wenn eine Abfindung in Aussicht steht. Dabei gibt es unterschiedliche Ansätze:
Erfolgsprovision: Der Anwalt erhält einen Prozentsatz der erstrittenen Abfindung.
Pauschalhonorare: Eine feste Vergütung wird mit einer Erfolgsbeteiligung kombiniert.
Wichtig zu wissen: Erfolgsabhängige Vergütungen sind in Deutschland grundsätzlich nur eingeschränkt zulässig und müssen individuell mit dem Anwalt verhandelt werden.
Fazit: Auch ohne Rechtsschutzversicherung gibt es Optionen
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage können abschreckend wirken, doch es gibt mehrere Möglichkeiten, um diese zu reduzieren oder zu vermeiden:
Prozesskostenhilfe beantragen für finanzielle Unterstützung,
Klage selbst bei der Rechtsantragstelle einreichen und Anwaltskosten sparen,
Erfolgsabhängige Vergütung mit einem Anwalt verhandeln.
Ob Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen sollten, hängt neben den finanziellen Aspekten auch von den Erfolgsaussichten ab. Lassen Sie sich dazu frühzeitig rechtlich beraten, um die beste Strategie für Ihre Situation zu finden.