Die OS-Plattform wird zum 20.07.2025 eingestellt. Über die OS Plattform sollten Verbraucher eine einfache Möglichkeit erhalten, Konflikte mit Onlinehändlern zu klären.

In der Praxis spielte die OS-Plattform keine Rolle. Dies hat auch die EU erkannt.

Durch die

„VERORDNUNG (EU) 2024/3228 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/2394 und (EU) 2018/1724 im Hinblick auf die Einstellung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung“

wird die Verordnung 524/2013, die die Grundlage für die OS-Plattform bildet aufgehoben.

Die OS-Plattform wird zum 20.07.2025 eingestellt.

Über die Hintergründe informiere ich hier.

Da die entsprechende EU-Verordnung, die eine Verlinkung auf die OS-Plattform vorschreibt, erst zum 20.07.2025 aufgehoben wird, besteht formaljuristisch die Verpflichtung für Internethändler, bis zum 19.07.2025 auf die OS Plattform zu verlinken.

Link auf die OS Plattform funktioniert nicht mehr

Seit dem 19.03.2025 funktioniert der Link auf die OS Plattform https://ec.europa.eu/odr/ nicht mehr. Es wird lediglich angezeigt, dass die Seite nicht mehr zu finden ist.

Vor dem Hintergrund, dass Tausende von Internetseiten auf diese Seite verweisen, wäre eine Erläuterung der EU sinnvoll gewesen. Soweit haben die Verantwortlichen der EU jedoch wohl nicht gedacht.

Link auf die OS Plattform erst zum 20.07. 2025 löschen!

Obwohl der Link auf die OS-Plattform aktuell nicht mehr funktioniert, besteht aufgrund der EU-Verordnung, die die Verlinkung vorschreibt und die erst zum 20.07.2025 aufgehoben wird die Verpflichtung, bis zum 19.07.2025 auf die OS-Plattform zu verlinken. Dies gilt, obwohl die Verlinkung völlig widersinnig ist.

Sie haben eine Unterlassungserklärung wegen einem fehlenden Link auf die OS Plattform abgegeben? Jetzt kündigen!

Vielen Internethändlern ist die Verlinkung auf die OS Plattform als Abmahnthema bekannt. Wir haben im Zeitraum 2016-2020 in 3-stelliger Anzahl Shopbetreiber beraten, die wegen einer fehlenden Verlinkung auf die OS-Plattform abgemahnt wurden. Seit Ende 2020 haben die entsprechenden Abmahnungen stark nachgelassen, da die Verlinkung auf die OS-Plattform eine Informationspflicht ist, die seit Dezember 2020 von Wettbewerbern nur noch sehr eingeschränkt abgemahnt werden konnte. Unabhängig davon liegt uns jedoch eine Abmahnung vor eines Wettbewerbers, bei dem die fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform zu einem Zeitpunkt abgemahnt wurde, zudem schon klar war, dass die US-Plattform eingestellt wird.

Mit Wegfall der Rechtsgrundlage für eine Unterlassungserklärung kann diese gekündigt werden.

Eine Kündigung bietet sich rein vorsorglich an, um zu vermeiden, dass nach dem endgültigen Wegfall der OS-Plattform ab dem 20.07.2025 versucht wird, eine Vertragsstrafe geltend zu machen.

Gerne berate ich sie zur Kündigung einer Unterlassungserklärung, die sich auf die OS-Plattform bezieht.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit über 20 Jahren Internethändler, insbesondere im gewerblichen Rechtsschutz.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben haben eine Unterlassungserklärung wegen der Verlinkung auf die OS-Plattform abgegeben?

Wenn Sie in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen einer fehlenden Verlinkung auf die OS-Plattform abgegeben haben und diese kündigen möchten, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz