Es gibt etliche Situationen, in denen Sie einen Anspruch auf Ihre Arbeitsvergütung haben, obwohl Sie nicht gearbeitet haben.

Rechtlich spricht man von einem Annahmeverzugslohn oder einer Vergütung wegen Annahmeverzug. Die passende Vorschrift findet sich in § 615 BGB, sie stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn" dar.