Möchten Sie sich einbürgern lassen, kommen Sie an einer Bedingung nicht herum: dem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Was genau sich dahinter verbirgt und warum es für das Einbürgerungsverfahren so wichtig ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das steckt hinter der Loyalitätserklärung
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung bildet in Deutschland die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben. Sie stellt bestimmte Prinzipien auf, die in der Bundesrepublik gelten und nach denen sich alle Menschen zu richten haben.
Darunter fallen beispielsweise
- Die Gleichstellung von Mann und Frau: Beide Geschlechter besitzen die gleichen Rechte und Pflichten. Weder Männer noch Frauen dürfen in der Gesellschaft besser gestellt sein.
- Das Recht auf freie Meinungsäußerung: Jeder und jede Deutsche hat das Recht, im Rahmen der geltenden Gesetze, die eigene Meinung frei zu äußern.
- Die Achtung von Menschenrechten: “Die Würde des Menschen ist unantastbar” ist in Deutschland ein Satz mit Gewicht. Der Staat ist dazu verpflichtet, diesen Wert zu wahren – und damit auch die Gesellschaft.
Möchten Sie eingebürgert werden, müssen Sie diese Prinzipien annehmen. Das machen Sie, indem Sie die Loyalitätserklärung unterschreiben. Als deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin kommt Ihnen die Grundordnung später auch zugute.
Freiheitlich-demokratische Grundordnung: Die Vorteile
Von den Grundwerten der Verfassung profitieren alle Menschen, die sich in Deutschland aufhalten. Für Staatsangehörige gehen damit auch Vorteile einher, denn die freiheitlich-demokratische Grundordnung räumt ihnen Rechte ein. Die ergeben sich zum unter anderem aus folgenden Punkten:
- Die Sicherung von Demokratie und Volksherrschaft durch Wahlen – Deutsche besitzen ein politisches Mitbestimmungsrecht.
- Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, durch die Verwaltungen zur Einhaltung von Gesetzen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern gezwungen werden.
- Die Unabhängigkeit von Gerichten gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger einen fairen Prozess erfahren. Darauf hat jeder ein Anrecht.
Das Bekenntnis und die Loyalitätserklärung werden Ihnen von der Einbürgerungsbehörde abgenommen. Dieser Prozess kann sich je nach Bundesland unterscheiden. Weiterführende Informationen zur Loyalitätserklärung erhalten Sie auf unserer Kanzleiseite.
Abnahme der Loyalitätserklärung: Das ist wichtig
Jedes Bundesland handhabt die Abnahme der Loyalitätserklärung anders. Deshalb lässt sich kein pauschaler Ablauf wiedergeben. So kann es zum Beispiel sein, dass mit Ihnen ein Interview geführt wird, ehe Sie sich per Unterschrift zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Damit wird in der Regel überprüft, ob Sie die Prinzipien der deutschen Grundordnung verstanden haben und diese auch ernst nehmen.
Ob einem Einbürgerungsanwärter oder einer Einbürgerungsanwärterin die Ernsthaftigkeit bewusst ist, lässt sich oft daran erkennen, wie gut er oder sie sich mit den Grundwerten im Vorfeld auseinandergesetzt hat und wie überzeugend diese wiedergegeben werden können. Dass Ihnen im Zuge der Abnahme der Loyalitätserklärung Fragen gestellt werden, ist keine Seltenheit. Bereiten Sie sich also gut vor.
Zudem müssen Sie gegebenenfalls bestimmte Nachweise erbringen. Manche Bundesländer fordern die Vorlage folgender Dokumente:
- ein polizeiliches Führungszeugnis,
- ein Personalausweis oder Reisepass,
- einen Nachweis über die Teilnahme an einem Integrationskurs,
- einen Aufenthaltsnachweis.
Der Ablauf bei der Abnahme der Loyalitätserklärung folgt hingegen in der Regel immer dem gleichen Schema: Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrer Einbürgerungsbehörde, zu dem Sie alle angeforderten Unterlagen mitbringen.
Wichtig: Informieren Sie sich im Vorfeld unbedingt, welche Dokumente mitzubringen sind.
Es folgt die Prüfung Ihrer Identität, das Ausfüllen der Loyalitätserklärung und schließlich die Unterzeichnung des Dokumentes durch Sie selbst und dem jeweiligen Beamten.
Loyalitätserklärung unterzeichnet – und nun?
Die Abgabe der Loyalitätserklärung ist fast der letzte Schritt zur deutschen Staatsbürgerschaft. Das einzige, das jetzt noch folgt, ist der Erhalt der Einbürgerungsurkunde. Damit sind Sie formell Deutsche beziehungsweise Deutscher und können Ihren neuen Pass beantragen.
Wie Ihre Chancen auf eine Einbürgerung bzw. Niederlassungserlaubnis stehen, können Sie ganz einfach und kostenlos mit unserem Prüfer testen. Auf Wunsch begleiten wir Sie im gesamten Einbürgerungsverfahren.