Marke eintragen lassen vom Anwalt: Fachanwalt für Markeneintragung
Die Registrierung einer Marke ist ein entscheidender Schritt, um Ihr geistiges Eigentum zu sichern. Mit einer eingetragenen Marke erhalten Sie als Inhaber das ausschließliche Recht, diese zu nutzen. Sie können Dritten sowohl die Verwendung Ihrer Marke für vergleichbare Produkte und Dienstleistungen untersagen als auch Lizenzen für deren Nutzung vergeben. Sie bestimmen, wer Ihre Marke in welchem Rahmen einsetzen darf.
In diesem Beitrag erläutern wir als auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei in München detailliert und verständlich die Bedeutung der Markeneintragung, den Ablauf des Registrierungsverfahrens und warum es sinnvoll ist, bei diesem Prozess auf die Expertise eines Markenrechtsspezialisten zurückzugreifen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier:
Marke eintragen lassen vom Anwalt – so geht's!
Marke eintragen lassen: Was versteht man unter einer Markeneintragung?
Eine Marke ist ein gewerbliches Schutzrecht, vergleichbar mit einem Patent oder Gebrauchsmuster. Nach § 3 MarkenG dient sie dazu, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen der Konkurrenz zu unterscheiden. Es existieren verschiedene Arten von Marken, die registriert werden können:
Wortmarke: Bestehend aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder Zeichen in gängiger Schriftart. Beispiele sind „Google“, „Coca-Cola“ oder „McDonald’s“.
Bildmarke: Grafische Elemente ohne Text, wie Logos – etwa die Audi-Ringe oder das Starbucks-Logo.
Wort-/Bildmarke: Kombination aus Text und Grafik, z.B. der WWF-Schriftzug mit Panda-Symbol oder der Nike-Schriftzug mit dem berühmten „Swoosh“.
Klangmarke: Akustische Signale wie die Telekom-Melodie.
Farbmarke: Eine bestimmte Farbe, wie das Magenta der Telekom oder das Blau-Silber von Red Bull.
3D-Marke: Schutz dreidimensionaler Formen, z.B. die Toblerone-Verpackung oder die Milka-Kuh.
Spezialmarken: Hierzu zählen Positionsmarken (z.B. Adidas-Streifen), Multimediamarken oder Hologrammmarken.
Die Wahl der passenden Markenform trägt wesentlich dazu bei, die Identität und das Image Ihres Unternehmens zu unterstreichen.
Warum sollte man eine Marke eintragen lassen?
Das Eintragen einer Marke bietet zahlreiche Vorteile:
Identitätssicherung: Ihre Marke steht für die Einzigartigkeit Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte. Eine Registrierung schützt diese Originalität und erschwert Nachahmungen.
Exklusivrechte: Als Markeninhaber besitzen Sie das ausschließliche Nutzungsrecht und können Dritten deren Verwendung untersagen oder Lizenzen vergeben.
Schutz vor Markenrechtsverletzungen: Bei unbefugter Nutzung durch Dritte können Sie rechtlich gegen diese Vorgehen und ggf. Schadensersatz fordern.
Verbrauchervertrauen: Eine eingetragene Marke schafft Wiedererkennungswert und stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden.
Wirtschaftlicher Wert: Ihre Marke kann durch Lizenzierung oder Franchising zusätzliche Einnahmequellen erschließen.
Eine Markeneintragung sichert somit nicht nur Ihr Unternehmen, sondern fördert auch dessen Wachstum und Erfolg.
Marke eintragen lassen: Ablauf
Um erfolgreich eine Marke eintragen zu lassen, sind bei der Markenanmeldung mehrere Schritte erforderlich:
Namensfindung: Wählen Sie einen einzigartigen und aussagekräftigen Namen, der Ihr Unternehmen repräsentiert.
Bestimmung der Markenform und Nizzaklassen: Entscheiden Sie sich für die passende Markenform und legen Sie fest, welche Produkte oder Dienstleistungen die Marke abdecken soll.
Markenrecherche: Untersuchen Sie gründlich, ob Ihre Wunschmarke bereits existiert, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Rechtsberatung: Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt kann Sie durch den gesamten Prozess begleiten und rechtliche Fallstricke vermeiden helfen.
Anmeldung beim DPMA: Die Anmeldung erfolgt postalisch oder online und erfordert detaillierte Angaben zur Marke und zu den gewählten Klassen.
Bezahlung der Gebühren: Erst mit Zahlung der Gebühr beginnt das DPMA mit der Prüfung Ihrer Anmeldung.
Prüfung durch das DPMA: Es erfolgt die Kontrolle auf sogenannte absolute Schutzhindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft oder Verstöße gegen gute Sitten.
Eintragung und Veröffentlichung: Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke in das Markenregister eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht.
Widerspruchsfrist: Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung können Dritte Einspruch gegen Ihre Marke erheben.
Markenüberwachung: Nach der Eintragung sollten Sie regelmäßig prüfen, ob neue Marken angemeldet werden, die mit Ihrer kollidieren könnten.
Internationale Marke eintragen lassen
Neben der nationalen Anmeldung beim DPMA besteht auch die Möglichkeit, Ihre Marke EU-weit oder international registrieren zu lassen:
EU-Marke: Diese wird beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) angemeldet und schützt Ihre Marke in allen EU-Mitgliedsstaaten.
IR-Marke: Die internationale Registrierung erfolgt über die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) und ermöglicht den Schutz Ihrer Marke in ausgewählten Ländern weltweit.
Häufige Fehler bei der Markeneintragung
Die Registrierung einer Marke kann durch verschiedene Fehler erschwert werden:
Unvollständige Antragsunterlagen
Fehler im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
Unklare Beschreibung der Marke
Missachtung von Formatvorgaben
Versäumnisse bei der Markenrecherche
Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, diese Probleme zu vermeiden und Ihre Markenanmeldung erfolgreich abzuschließen.
Marke eintragen lassen Kosten und Dauer
Die Gebühren variieren je nach Umfang und Art der Marke. Hier ein Überblick:
DPMA: Ab 290 € für eine elektronische Anmeldung
EUIPO: Ab 850 € für eine EU-Markenanmeldung
WIPO: Ab 653 CHF für eine internationale Anmeldung
Die Dauer des Verfahrens beträgt beim DPMA im Schnitt sechs bis acht Monate. Internationale Anmeldungen können aufgrund zusätzlicher Prüfungen mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Markenrechtsverletzungen nach Markeneintragung: Was tun?
Im Falle einer Markenrechtsverletzung haben Sie als Inhaber verschiedene Ansprüche:
Unterlassungsanspruch: Sie können fordern, dass der Verletzer die Nutzung Ihrer Marke einstellt.
Schadensersatzanspruch: Falls Ihnen durch die unbefugte Nutzung ein finanzieller Schaden entstanden ist, können Sie diesen geltend machen.
Vernichtungsanspruch: Sie können verlangen, dass Produkte, die Ihre Marke verletzen, vernichtet werden.
Auskunftsanspruch: Der Verletzer muss Informationen über Herkunft und Vertrieb der betreffenden Ware offenlegen.
Marke eintragen lassen: Markenanwalt berät zur Markeneintragung!
Unsere Kanzlei in München ist auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert und bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei der Anmeldung, Überwachung und Verteidigung Ihrer Marke. Wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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