Die Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH in Nürtingen hat mitgeteilt, dass zeitnah über 220 Arbeitsplätze abgebaut werden. Rund 150 Mitarbeitern soll der Wechsel in eine Transfergesellschaft angeboten werden. Weitere Mitarbeiter werden einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen. Wer diese Angebote nicht annimmt, dem droht die betriebsbedingte Kündigung. Die Geschäftsleitung hat mit dem Betriebsrat für diese Mitarbeiter einen Sozialplan mit Interessenausgleich verhandelt. Welche Regelungen darin enthalten sind (z.B. die konkrete Abfindungshöhe), wird zeitnah verkündet.
Die betroffenen Mitarbeiter der Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH in Nürtingen sollten sorgsam prüfen, ob das Angebot zum Wechsel in die Transfergesellschaft, das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder aber die Regelungen im Sozialplan, welche die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung vorsehen, persönlich sinnvoller sind. Gerne unterstützen unsere Rechtsanwälte/ Fachanwälte für Arbeitsrecht hierbei.
Sofern sich im Einzelfall Anhaltspunkte dafür ergeben sollten, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ungerechtfertigt ist (weil z.B. die Sozialauswahl fehlerhaft war, eine Schwerbehinderung oder sonstige wesentlichen Umstände nicht ausreichend berücksichtigt wurde), kann dies durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht Stuttgart überprüft werden.
WICHTIG zu wissen:
Sofern Sie sich gegen die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses wehren wollen, muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Stuttgart eingereicht werden. Wird diese Frist nicht eingehalten ist die Kündigung nicht mehr anfechtbar!
Gerne stehen Ihnen unsere erfahrenen Arbeitsrechts-Experten
- Axel Klapatat, Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Julia Spork, Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Florian Rieleder, Fachanwalt für Arbeitsrecht
an den drei Standorten unserer Kanzlei PLATO Rechtsanwälte - Fachanwälte in
- Kirchheim unter Teck
- Göppingen
- Esslingen am Neckar
mit Rat und Tat zur Seite.