In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. März 2024 (Az.: V ZR 81/23) wurde ein wichtiger Aspekt des Wohnungseigentumsrechts behandelt. Es ging um die Zulässigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer zur Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
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Mehr Gestaltungsspielraum: BGH erlaubt flexible Kostenverteilung für Erhaltungsmaßnahmen
2024/06/09

Falk Gütter
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