In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. März 2024 (Az.: V ZR 81/23) wurde ein wichtiger Aspekt des Wohnungseigentumsrechts behandelt. Es ging um die Zulässigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer zur Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.