Ein Aufenthaltstitel dient hauptsächlich als Nachweis darüber, dass der Inhaber oder die Inhaberin sich legal in Deutschland aufhalten darf. Darüber hinaus bestimmt er aber auch, ob und unter welchen Bedingungen Sie ins Ausland reisen dürfen. Während einige Titel uneingeschränkte Reisefreiheit bieten, sind bei anderen spezifische Regelungen und Vorgaben zu beachten. Welche das sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Mit diesen Aufenthaltstiteln dürfen Sie reisen
Eine wichtige Information vorweg: Einschränkungen in Bezug auf Ihre Reisefreiheit gibt es nur, wenn Ihr Reiseziel außerhalb Deutschlands liegt. Innerhalb der Bundesrepublik dürfen Sie sich – unabhängig davon, welchen Aufenthaltstitel Sie haben – frei bewegen. Reisen jenseits der deutschen Grenze sind dagegen nur mit bestimmten Aufenthaltstiteln gestattet. Dazu gehören:
- Niederlassungserlaubnis,
- Aufenthaltserlaubnis,
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU,
- Blaue Karte EU,
- ICT-Karte,
- Mobiler ICT und
- Aufenthaltserlaubnis bei subsidiärem Schutz
Verfügen Sie über eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung, müssen Sie in Deutschland bleiben.
In diese Länder dürfen Sie mit einem Aufenthaltstitel reisen
Erlaubt Ihr Aufenthaltstitel eine Auslandsreise, ist es wichtig, sich im nächsten Schritt Gedanken über Ihr Ausflugsziel zu machen. Denn insbesondere Besuche im Heimatland können gewissen Einschränkungen unterliegen, die durchaus relevant für Ihr Bleiberecht im Allgemeinen sind.
Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Schengen-Raumes (EU + Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz) sind unproblematisch. Hier gilt der freie Personenverkehr: Passkontrollen finden nicht statt und Sie können frei zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten hin- und herreisen.
Etwas komplizierter wird es bei Auslandsaufenthalten in Drittstaaten. Hier können vor allem bestimmte Einreisevoraussetzungen (z.B. Beantragung eines Visums) eine Rolle spielen, die Sie erfüllen müssen. Unser Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Auslandsvertretung Ihres Reiseziels über mögliche Bestimmungen.
Besonderheiten bei Reisen ins Heimatland
Obwohl Besuche in der Heimat im Regelfall keine Probleme nach sich ziehen, müssen manche Ausländerinnen und Ausländer hier vorsichtig sein. Unter Umständen gefährden Sie damit Ihren Aufenthaltstitel, wenn Sie:
- Asylberechtigter oder Asylberechtigte,
- anerkannter Flüchtling,
- subsidiär Schutzberechtigter beziehungsweise Schutzberechtigte oder
- eine Person mit Abschiebungsverbot
sind, da ein freiwilliger Aufenthalt in Ihrem Herkunftsland Ihren Schutzstatus entfallen lassen kann. Daher sollten Sie Heimreisen unbedingt vorher mit der Ausländerbehörde abklären. Sonst droht Ihnen im schlimmsten Fall der Verlust Ihres Aufenthaltstitels!
Um dies zu verhindern, kann sich auch ein “Wechsel” des Aufenthaltstitels oder eine Einbürgerung lohnen. Mit unserem kostenlosen Prüfer können Sie in nur wenigen Minuten herausfinden, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis oder den deutschen Pass dafür erfüllen.
Das gilt für die Reisedauer
Während Sie Ihr Reiseziel weitestgehend frei bestimmen können, unterliegen Sie hinsichtlich der Reisedauer deutlich mehr Restriktionen. Jeder Aufenthaltstitel geht mit einer zeitlichen Begrenzung für Ihren Verbleib im Ausland einher. Welche Grenzen für welchen Titel gelten, haben wir in folgender Tabelle für Sie zusammengefasst:
Aufenthaltstitel | Maximale Aufenthaltsdauer in Nicht-EU-Staaten |
Aufenthaltserlaubnis | Bis zu 6 Monate innerhalb von 12 Monaten |
Blaue Karte EU | Bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen |
Niederlassungserlaubnis | Bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen |
Daueraufenthalt EU | Bis zu 12 Monate |
ICT-Karte | Innerhalb der EU für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen |
Mobiler ICT | Mehr als 90 Tage innerhalb der EU |
Aufenthaltserlaubnis bei subsidiärem Schutz | Bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen |