Das Urteil des Bundessozialgerichts
Mit dem „Herrenberg-Urteil“ vom 28.06.2022 entschied das Bundessozialgericht (BSG), dass eine Musikschullehrerin sozialversicherungspflichtig ist – ein Urteil, das auf viele andere Lehrkräfte in verschiedenen Bildungseinrichtungen übertragen werden kann. Die Folge? Massive Nachforderungen an Musikschulen und Unsicherheit für Lehrkräfte. Doch nun schafft der Gesetzgeber eine – zumindest vorübergehende – Lösung.