Am 01.04.2024 trat das Cannabisgesetz in Kraft, welches die teilweise Legalisierung des privaten Eigenanbaus zum Eigenkonsum mit sich brachte. An dieser Stelle berichteten wir bereits darüber, dass sich gerade im Bezug zur Teilnahme am Straßenverkehr viele Fragezeichen auftaten. Nun scheint durch eine längst überfällige Gesetzesänderung (BTD 20/11370) in Kürze Rechtssicherheit einzutreten.