Ebenso wie in Berlin ist auch in Dresden eine Vorschrift in Kraft, die den Anstieg der Miete bei neuen Vertragsabschlüssen begrenzen soll. Damit werden automatisch auch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Begrenzung einer Miete bei Neuverträgen in Kraft gesetzt. Danach kann grundsätzlich die Neuvertragsmiete nur 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, so wie sie sich aus dem Mietspiegel ergibt, vereinbart werden.
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Neuvermietung: Mietpreisbremse und Kreativität
2024/01/30

Falk Gütter
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KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
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