Der erstmals in Berlin eingeführte Probetag für den Übergang auf das Gymnasium hat für große Unsicherheit und Frustration bei vielen Eltern und Schülern gesorgt. Laut aktuellen Zahlen haben lediglich 2 % der Schüler bestanden – ein alarmierend niedriger Wert, der die Frage aufwirft, ob dieses Verfahren gerecht und rechtskonform ist.

Für viele betroffene Familien bedeutet das Nichtbestehen eine gravierende Einschränkung der Bildungs- und Zukunftschancen ihrer Kinder. Doch Eltern müssen diese Entscheidung nicht einfach hinnehmen! Es gibt rechtliche Möglichkeiten, gegen das Ergebnis des Probetags vorzugehen und eine gerechte Überprüfung der Entscheidung zu erwirken.


Warum ist der Probetag rechtlich problematisch?

Aus juristischer Sicht gibt es erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des neuen Verfahrens. Folgende zentrale Kritikpunkte sollten geprüft werden:

  • Mangelnde Transparenz: Eltern erhalten kaum Einblick in die Bewertungskriterien und die Entscheidungsgrundlage.
  • Unfaire und überstürzte Umstellung: Bis zum zweiten Halbjahr der 5. Klasse war das Probehalbjahr noch gängige Praxis – plötzlich und ohne ausreichende Vorbereitung wurde es durch einen einzigen Probetag ersetzt.
  • Fehlende standardisierte Beurteilung: Wurde wirklich sichergestellt, dass alle Kinder objektiv und nach gleichen Maßstäben bewertet wurden?
  • Fehlendes Akteneinsichtsrecht für Eltern: Aufgabenstellungen und Antworten der Kinder werden den Eltern in der Regel nicht zur Verfügung gestellt.

Diese rechtlichen Angriffspunkte bieten Eltern die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vorzugehen und eine erneute Bewertung zu fordern.


Was können Eltern bei Nichtbestehen des Probetags tun?

Falls Ihr Kind den Probetag nicht bestanden hat und Sie Zweifel an der Fairness des Verfahrens haben, sollten Sie umgehend rechtliche Schritte einleiten. Ein auf Schulrecht spezialisierter Anwalt für Verwaltungsrecht kann:

  • Akteneinsicht beantragen, um die genaue Bewertung Ihres Kindes zu überprüfen.
  • Juristische Schwachstellen in der Entscheidung aufdecken und eine erneute Überprüfung fordern.
  • Gegen das Ergebnis Widerspruch einlegen und gegebenenfalls eine Klage anstrengen.

Eltern sollten nicht untätig bleiben, sondern alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die bestmöglichen Chancen für ihr Kind zu sichern.


Welche Kosten entstehen bei einer rechtlichen Überprüfung des Probetags?

Die Kosten für eine rechtliche Auseinandersetzung können je nach Fall und Verfahrensgang zwischen 1.500 und 3.000 Euro betragen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen jedoch die Kosten ganz oder teilweise. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten!


Jetzt aktiv werden – Lassen Sie sich beraten! Anwältin für Schulrecht

Da es bisher keine gerichtlichen Präzedenzfälle für den neuen Probetag gibt, ist es umso wichtiger, juristisch gegen fragwürdige Entscheidungen vorzugehen. Lassen Sie sich von einer erfahrenen Anwältin für Schulrecht beraten, um die besten Chancen für Ihr Kind zu wahren!

Kontaktieren Sie uns noch heute, um die nächsten Schritte zu besprechen und die Rechte Ihres Kindes durchzusetzen!


Mehr Informationen zum Berliner Probeunterricht erhalten Sie auch im Interview von Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz mit dem Tagesspiegel.