Einleitung

Einige Anbieter von Online-Coachings und Mentorings werben Neukunden mit einem kostenfreien und vermeintlich unverbindlichen Erstgespräch. Innerhalb des ersten Telefonats machen manche Coachinganbieter große Versprechungen und wirken stark auf ihren Gesprächspartner als potentiellen Käufer ein, damit dieser bucht. Die eigentliche Geldzahlung wird dann teilweise über Zahlungsdienstleister wie beispielsweise Digistore24 oder CopeCart abgewickelt. Damit die oft sehr teuren Angebote für eine größere Zielgruppe in Frage kommen, besteht hier stets die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Will der Käufer sich zu einer späteren Zeitpunkt durch Widerruf vom Vertrag lösen, wird ihm von manchem Anbieter oftmals entgegengehalten, er habe bei Vertragsschluss auf sein Widerrufsrecht verzichtet und man halte am Vertrag fest. Ob und in welchen Fällen diese Aussage einer rechtlichen Prüfung standhält, soll im Folgenden beispielhaft dargestellt werden.