Das P-Konto (Abkürzung für Pfändungsschutzkonto) ist die einzige Möglichkeit bei einer Kontopfändung Vollstreckungsschutz zu erhalten. Ohne ein P-Konto wird das gesamt Guthaben gesperrt und an den Gläubiger überwiesen, der die Kontopfändung veranlasst hat.
Jeder kann ein Konto als P-Konto führen, um seine monatlichen Zahlungseingänge verfügbar zu halten und bei einer Kontopfändung zu schützen.
Die Höhe des Pfändungsschutzes ist jedoch nur begrenzt. Nach der Einrichtung des P-Kontos besteht ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.410 EUR für den Kontoinhaber.
Mit einer P-Konto Bescheinigung können weitere Freibeträge für Angehörige eingerichtet werden, um den Pfändungsschutz und den verfügbaren Freibetrag zu erhöhen. Die weiteren Freibeträge werden also nicht automatisch hinzugefügt, sondern müssen gegenüber der Bank mit einer P-Konto Bescheinigung nachgewiesen werden. Nur dann ist die Bank verpflichtet einen höheren Freibetrag auf dem P-Konto einzurichten.
Die Freibeträge werden jährlich zum 01.07. angepasst. Die Übersicht zeigt die P-Konto Freibeträge im Jahr 2023.