Was ist ein P-Konto?
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet bei einer Kontopfändung den notwendigen Vollstreckungsschutz. Ohne ein P-Konto wird das gesamte Kontoguthaben gesperrt und an den Gläubiger überwiesen. Ein P-Konto ermöglicht es, monatliche Zahlungseingänge verfügbar zu halten und vor Pfändung zu schützen.
Neue Freibeträge ab dem 01.07.2024
Zum 01.07.2024 werden die Freibeträge bei einer Kontopfändung erneut angepasst. Hier die aktuellen Änderungen im Überblick:
- Grundfreibetrag: Erhöhung von 1.410 EUR auf 1.500 EUR.
- Freibetrag für die erste weitere Person: Erhöhung von 527,76 EUR auf 561,43 EUR.
- Freibetrag ab der zweiten weiteren Person: Erhöhung von 294,02 EUR auf 312,78 EUR.
Maximal können fünf zusätzliche Freibeträge auf einem P-Konto mit einer P-Konto Bescheinigung eingerichtet werden.