Ein­tra­gun­gen in einer Patientendokumentation sind nur ein Indiz und füh­ren nicht zu einer Be­weis­last­um­kehr.

Damit muss­te ein be­klag­ter Arzt in einem vom BGH ent­schie­de­nen Fall nur Zwei­fel an der Rich­tig­keit der Notiz we­cken, nicht aber ihre Feh­ler­haf­tig­keit be­wei­sen. Für Patienten kann anders herum nichts anderes gelten!

BGH, Urteil vom 05.12.2023 - VI ZR 108/21