Eintragungen in einer Patientendokumentation sind nur ein Indiz und führen nicht zu einer Beweislastumkehr.
Damit musste ein beklagter Arzt in einem vom BGH entschiedenen Fall nur Zweifel an der Richtigkeit der Notiz wecken, nicht aber ihre Fehlerhaftigkeit beweisen. Für Patienten kann anders herum nichts anderes gelten!
BGH, Urteil vom 05.12.2023 - VI ZR 108/21
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Patientenakte: Keine positive Beweisvermutung für Richtigkeit der Eintragung.
2024/02/27

Marco Rath
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Rath & Koll. Rechtsanwälte - Kanzlei für Patienten
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