Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 21.06.2024 entschieden, dass der Coaching-Anbieter Philipp Lang (NV Business Consulting GmbH) bereits geleistete Zahlungen meines Mandanten aus dem Coachingprogramm "Agentur zur Freiheit - Elite Coaching" zurückerstatten muss.
Mein Mandant hatte im Rahmen der 14-tägigen Widerrufsfrist den Widerruf des Vertrages erklärt und die Rückzahlung der bereits von ihm überwiesenen 7.800,00 € verlangt. Telefonisch wurde meinem Mandanten mitgeteilt, dass eine Rückerstattung nicht möglich sei, da er sich bereits einen Teil der digitalen Inhalte angeschaut habe.
Zudem verwies man darauf, dass Käufer des Programms bereits als Existenzgründer und nicht als Verbraucher einzuordnen seien, weshalb ein Widerrufsrecht von vornherein ausscheide.
Das Landgericht München I sah das anders und verurteilte die NV Business Consulting GmbH zur Rückzahlung sowie zur vollständigen Kostentragung: