Aufgrund des Klimawandels und steigender Energiekosten entscheiden sich viele Menschen für die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat den Trend noch deutlich verstärkt. Beliebt sind vor allem Photovoltaikanlagen, die sich auf oder an praktisch jedem Gebäude oder Grundstück anbringen lassen. Die große Nachfrage führt jedoch verstärkt zu ausbleibenden Lieferungen oder langen Wartezeiten. Unzufriedene Käufer entscheiden sich mitunter für eine Ersatzbeschaffung mit Rücktritt vom nicht erfüllten Kaufvertrag. Eine Situation, die der Verkäufer nicht akzeptieren will.

Was tun, wenn die Lieferung einer Photovoltaikanlage ausbleibt oder sich verzögert?

Warten Sie auch auf die Lieferung einer bestellten Photovoltaikanlage oder wurde sie nur in Teilen installiert? Eine Situation, die vor allem dann schwierig ist, wenn die alte Heizung nicht mehr funktioniert und die bestellte Anlage bereits bezahlt wurde.

Kunden stehen Lieferschwierigkeiten oft hilflos gegenüber. Dabei ist es wichtig, den Anbieter umgehend in Verzug zu setzen und die fristgerechte Lieferung bzw. Fertigstellung zu fordern.

  1. Fristsetzung: Fordern Sie das Unternehmen schriftlich zur Lieferung und Installation der bestellten Anlagenkomponenten auf. Setzen Sie dazu eine angemessene Frist. Diese richtet sich nach dem Einzelfall, sollte jedoch mindestens zwei Wochen betragen. Erst nach Ablauf der Nachfrist können Sie weitere Ansprüche geltend machen. Diese Nachfrist erübrigt sich, wenn Sie mit dem Verkäufer einen verbindlichen Liefertermin vereinbart haben. Dann befindet sich das Unternehmen automatisch in Verzug, sobald der Termin überschritten wurde. Wenn Sie nicht ausdrücklich auf Erfüllung bestehen, erlischt der Vertrag. Hierzu ist weder eine Mahnung mit Nachfrist noch eine Kündigung erforderlich.
  1. Folgen bei Nichterfüllung: Verweisen Sie auf rechtliche Konsequenzen, z. B. Rückabwicklung, wenn die gesetzte Frist nicht eingehalten wird. In diesem Fall muss der Verkäufer eine geleistete Anzahlung zurückzahlen.
  2. Rücktritt vom Vertrag: Verstreicht auch die Nachfrist erfolglos, ohne dass die Photovoltaikanlage geliefert und installiert wurde, haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden.
  3. Schadensersatz: Wenn der Verkäufer den Lieferengpass zu vertreten hat, können Sie Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, z. B. für entgangene Einspeisevergütung oder als Aufwandsersatz für eine Ersatzbeschaffung. Andernfalls besteht in der Regel keine Schadensersatzpflicht.
  4. Ersatzunternehmen beauftragen: Wenn die Anlagenkomponenten bereits geliefert, aber nicht komplett installiert wurden, kann es sinnvoll sein, ein anderes Unternehmen mit der Fertigstellung zu beauftragen. Die Kosten können Sie dem Verkäufer oder dem Installationsunternehmen in Rechnung stellen. Lassen Sie sich vorher am besten anwaltlich beraten.

Tipp: Haftungsbeschränkende Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen, durch die Käufer unangemessen benachteiligt werden, sind unzulässig.

Beispiel: Landgericht Detmold entscheidet Klage wegen Lieferverzögerungen zugunsten des Käufers

Die Richter des Landgerichts Detmold stellten am 15.05.2024 klar, dass Lieferverzögerungen nicht nur die Geduld des Käufers strapazieren, vielmehr berechtigten sie zur teilweisen Rückabwicklung eines Kaufvertrages. Der unzufriedene Kläger hatte eine Photovoltaikanlage inklusive Batteriespeicher und Notstrompaket Pro gekauft. Allerdings trübten erhebliche Verzögerungen die Vorfreude. Als deutlich wurde, dass der Batteriespeicher nicht wie vereinbart geliefert werden konnte, forderte der Kläger die teilweise Rückabwicklung des Vertrags. Eine Forderung, die vom Verkäufer abgelehnt wurde.

Das Gericht gab der Klage überwiegend statt und entschied zugunsten des Käufers. Die Firma hatte den Kaufpreis des Batteriespeichers zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zurückzuerstatten. Im Gegenzug musste der Kläger den inzwischen gelieferten Stromspeicher inklusive Notstrompaket Pro an das Unternehmen zurückgeben (Az. 01 O 5/24).

Sichern Sie Ihre Investition durch unsere Expertise ab

Photovoltaikanlagen können je nach Dach- oder Grundstücksfläche kostenintensiv sein. Umso ärgerlicher, wenn es dann zu Lieferverzögerungen oder Lieferausfällen kommt. Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich unterstützen. Besonders bei höheren Schadenssummen und erfolglosen Mahnungen ist es ratsam, sich von Experten beraten und vertreten zu lassen.

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