Das Schulrecht an Privatschulen ist oft konfliktbeladen, insbesondere wenn es um Disziplinarmaßnahmen oder den Rausschmiss eines Kindes geht. Während die öffentlichen Schulen in den Schulordnungen der Länder klare Vorgaben haben, gibt es für die Privatschulen keine einheitlichen Regelwerke zur Sanktionierung von Fehlverhalten des Kindes.
Rechtliche Grundlagen und Besonderheiten an Privatschulen
Stattdessen gibt es meist nur die vertraglichen Vereinbarungen im Schulvertrag und einer möglichen Hausordnung. Diese Situation kann dazu führen, dass Disziplinarmaßnahmen seitens der Schule nicht ausreichend abgesichert und begründet sind – was den Eltern oft gute Argumente liefert, gegen eine einseitige Entscheidung vorzugehen.
Fristlose Kündigung und Rausschmiss: Hohe gesetzliche Anforderungen
Ein klassisches Beispiel sind fristlose Kündigungen bzw. der Rausschmiss eines Kindes aus der Privatschule. Hierbei muss die Schule nachweisen, dass die weitere Beschulung des Kindes unzumutbar ist – ein Kriterium, das rechtlich sehr hoch angesetzt wird. Nicht selten werden solche Kündigungen voreilig ausgesprochen. Eine nähere Prüfung zeigt häufig, dass sie unberechtigt und unwirksam sind. Dies wird insbesondere dann relevant, wenn die kurzfristige Unterbringung des Kindes an einer anderen Schule – auch einer öffentlichen – kaum möglich ist und die Eltern ungewollt in einen Verstoß gegen die gesetzliche Schulpflicht gedrängt werden.
Handlungsmöglichkeiten für Eltern
Eltern, die sich durch Maßnahmen der Privatschule benachteiligt fühlen, haben verschiedene rechtliche Optionen:
Prüfung der Schulverträge und Hausordnungen: Eine detaillierte Analyse der vertraglichen Vereinbarungen ist der erste Schritt, um die Rechtmäßigkeit der schulischen Maßnahmen zu bewerten.
Rechtliche Beratung: Es ist ratsam, den Fall von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Gerade bei komplexen Fällen kann eine anwaltliche Beratung dazu beitragen, die Erfolgsaussichten einer einstweiligen Verfügung oder anderer rechtlicher Schritte abzuschätzen.
Gerichtliche Auseinandersetzung: In vielen Fällen können Eltern vor Gericht erfolgreich gegen unberechtigte Maßnahmen vorgehen. Eine einstweilige Verfügung kann hierbei als schnelle und effektive Maßnahme dienen, um den Status quo zu sichern, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
Fazit
Eltern sollten sich nicht scheuen, bei Konflikten mit Privatschulen rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. Das oft unzureichende Regelwerk der Privatschulen sowie die hohen Anforderungen für eine fristlose Kündigung bieten häufig gute Chancen, gegen die Maßnahme vorzugehen, wenn nötig auch per einstweiliger Verfügung vor Gericht. Solche Maßnahmen müssen meist zeitnah eingeleitet werden, deshalb zögern Sie nicht, Ihren Fall anwaltlich prüfen zu lassen.
Für weiterführende Informationen oder eine individuelle Beratung stehe Ich Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie meine anwaltliche Expertise.
Rechtsanwalt Jochen Struck
0234 33853-0
Schlagwörter: Privatschulen, Schulrecht, Disziplinarmaßnahmen, Rausschmiss, fristlose Kündigung, Schulvertrag, Hausordnung, elterliche Rechte, Schulpflicht, einstweilige Verfügung