Auch beim Besuch eines Sanitätshauses ist Vorsicht geboten, vor allem dann, wenn dort ein elektrischer Rollstuhl zu Probefahrten dargeboten wird. Das OLG Hamm hatte sich in seinem Urteil vom 23.09.2022 (Az.: 7 U 21/21) mit einem Unfall zu befassen, der sich bei der Nutzung eines Elektrorollstuhls ereignet hat.