Unter Eingruppierung ist die Zuordnung zu einer Vergütungsgruppe zu verstehen.
Hinweise zur Eingruppierung finden Sie in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag. Dort kann entweder eine individuelle Regelung zur Eingruppierung festgelegt sein, meist gibt es eine Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, der für Sie anwendbar ist. In einigen Fällen, wenn für den Betrieb eine Betriebsvereinbarung gilt, können auch dort entsprechende Regelungen zur Eingruppierung enthalten sein. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sind in der Regel im Personalbüro des Betriebs einsehbar.